Journal of European Integration History

Zeitschrift für die Geschichte der Europäischen Integration

Über die Zeitschrift

Die Zeitschrift für Geschichte der europäischen Integration bietet ein Forum zur Erforschung des europäischen Integrationsprozesses in allen Aspekten: den politischen, militärischen, wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und kulturellen. Ihren Schwerpunkt bilden Beiträge zu den konkreten Einigungsprojekten seit 1945, doch werden auch Arbeiten zu den Vorläufern und Vorbereitungen publiziert. Die Zeitschrift erscheint zweimal im Jahr. Neben Themenheften stehen „offene“ Ausgaben, und jedes Mal werden auch Besprechungen wichtiger Neuerscheinungen veröffentlicht. Die Beiträge eines internationalen Autorenkreises erscheinen in englischer, französischer oder deutscher Sprache.

Die Zeitschrift ZGEI wendet sich an die Geschichtswissenschaft, die Sozialwissenschaften und alle an der Geschichte der Europäischen Integration Interessierten.

Die Zeitschrift wird seit 2013 in Scopus erfasst.

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ISSN Print 0947-9511
ISSN Online 2942-321X
Erscheint halbjährlich

Herausgeberkreis

  • Historiker-Verbindungsgruppe bei der Europäischen Kommission

    European Union Liaison Committee of Historians

    Groupe de liaison des professeurs d’histoire contemporaine auprès de la Commission européenne

Wissenschaftlicher Beirat

Redaktion

  • Charles Barthel (V.i.S.d.P.)

Redaktionsanschrift:
Charles Barthel (V.i.S.d.P.)
Centre d’études et de recherches européennes Robert Schuman
4 Rue Jules Wilhelm
2728 Luxembourg
Luxembourg

Telefon: +352 / 24 78 22 90

Möchten Sie als Autor/in ein Manuskript einreichen, senden Sie es bitte an Charles.Barthel@pt.lu 

Manuskripte können sowohl auf Englisch als auch auf Französisch und Deutsch eingereicht werden. Der Umfang sollte 55.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fußnoten) nicht überschreiten. 

Sonderbände

Open Access Publizieren

JEIH ist keine reine Open-Access-Zeitschrift. Es ist aber möglich, einzelne Beiträge in der Zeitschrift Open Access zu publizieren, indem die digitale Fassung unter einer von den jeweiligen Autor:innen gewählten Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich gemacht wird. Der Verlag benötigt dafür eine Gebühr zur Deckung der Publikationskosten (Article Processing Charge – APC) in Höhe von pauschal 1.990,00 EUR (zzgl. ges. MwSt.). Viele wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen der Wissenschaftsförderung stellen entsprechende Mittel für die Publikation von Forschungsergebnissen zur Verfügung.

Sie interessieren sich für diese Option? Sprechen Sie Ihre Redaktion an oder wenden sich an open-access@nomos.de!

Veröffentlichungsrichtlinien

Autoren

Autoren sind verantwortlich für:

  • Die Originalität ihrer Forschungsarbeiten
  • Das Sicherstellen, dass ihre Arbeit nicht bereits veröffentlicht wurde und nur bei dieser Zeitschrift eingereicht wird
  • die eindeutige Angabe von Quellen, aus denen Material entnommen wurde (einschließlich ihrer eigenen veröffentlichten Schriften), und das Einholen der gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung
  • die Nichtverletzung von Rechten Dritter, einschließlich Persönlichkeitsrechten und Rechten an geistigem Eigentum
  • die Richtigkeit und Integrität ihrer Daten
  • die Originalität ihrer Daten oder die Einholung der Genehmigung zur Verwendung von Daten, die in ihrer Arbeit wiedergegeben werden
  • die klare Angabe aller tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte bei der Einreichung ihrer Arbeit (dies schließt auch finanzielle Unterstützung ein)
  • Einhaltung aller forschungsethischen Richtlinien ihres Fachgebiets
  • die Kontaktaufnahme mit der Redaktion, um etwaige sachliche Fehler nach deren Entdeckung zu identifizieren und zu korrigieren, unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Veröffentlichung ihrer Arbeit entdeckt wurden
  • die korrekte Angabe der Urheberschaft der Arbeit, einschließlich der Sicherstellung, dass alle als Autoren/Autorinnen genannten Personen an der tatsächlichen Urheberschaft der Arbeit beteiligt waren und dass alle Beteiligten genannt werden und ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben

Vor allem sollten Autor:innen transparent sein. Sollten Autor:innen beispielsweise unsicher sein, ob ihr Manuskript dem Anspruch der Originalität genügt bzw. ob es sich möglicherweise um eine Doppelveröffentlichung handelt, sollten sie die Redaktion der Zeitschrift darüber informieren. Falls die Redaktion entscheidet, dass eine Veröffentlichung dennoch angemessen ist, muss im Beitrag selbst ein möglicher inhaltlicher Überschneidungsbereich eindeutig kenntlich gemacht werden.

Reviewer

Reviewer müssen:

  • die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens wahren
  • davon absehen, die Autor.innen ohne Zustimmung der Redaktion direkt zu kontaktieren
  • die Redaktion der Zeitschrift umgehend über tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte informieren, die die Unparteilichkeit der Begutachtung beeinträchtigen könnten, und sich ggf. von der Begutachtung zurückziehen
  • sich fair und unvoreingenommen verhalten

Im Zweifelsfall, ob ein Interessenkonflikt besteht, sollten Gutachter:innen Transparenz wahren und die Einschätzung der Redaktion einholen.

Die Redaktion

Herausgeber:innen sollten:

  • einheitliche ethische Richtlinien für ihre Zeitschrift aufrechterhalten und fördern
  • diese Richtlinien überwachen und bei Bedarf fair und konsequent durchsetzen
  • die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens sicherstellen
  • die höchsten Standards persönlicher Integrität in ihrer Arbeit als Herausgeber:in wahren, dabei mögliche Interessenkonflikte oder den Anschein solcher Konflikte erkennen und entsprechend planen
  • mit Autor:innen, Gutachter:innen und Angehörigen des Herausgeberkreises zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese ausreichend über die ethischen Richtlinien und Publikationsregeln der Zeitschrift informiert sind und die Verantwortung der Zeitschrift in ethischen Fragen fair, unvoreingenommen und zeitnah wahrgenommen wird

Begutachtungsprozess

Alle im JEIH publizierten Beiträge durchlaufen ein Begutachtungsverfahren (Peer Review). Möchten Sie als Autor/in ein Manuskript einreichen, senden Sie es bitte an Charles.Barthel@pt.lu

Manuskripte können sowohl auf Englisch als auch auf Französisch und Deutsch eingereicht werden. Der Umfang sollte 55.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fußnoten) nicht überschreiten.

Die Qualität der in der Zeitschrift für Geschichte der europäischen Integration veröffentlichten Artikel wird durch ein strenges Peer-Review-Verfahren sichergestellt, das auf einer ersten redaktionellen Prüfung sowie einem doppelt anonymisierten Begutachtungsverfahren nach international anerkannten Standards beruht. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Anonymität sowohl der Autor:innen als auch der Gutachter:innen. Da das doppelt-blinde Begutachtungsverfahren entscheidend für die Wahrung hoher Publikationsstandards ist, arbeiten wir mit Gutachter:innen, die Expert:innen im jeweiligen wissenschaftlichen Feld sind. Gutachter:innen sind verpflichtet, mögliche Interessenskonflikte offenzulegen. Diese Richtlinien gelten auch für Sonderbände.

Wir tolerieren kein Plagiat in ZGEI und ermutigen Gutachter:innen, eingereichte Beiträge mithilfe geeigneter Instrumente auf Plagiate zu überprüfen. Gemäß den Nomos-Richtlinien werden Beiträge, die im Verdacht stehen, zur Gänze oder in Teilen plagiiert zu sein, abgelehnt und die Autor:innen entsprechend benachrichtigt.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens erstellt das Redaktionsbüro eine anonymisierte Zusammenfassung der Gutachten, die anschließend an die Autorin bzw. den Autor (oder die Autor:innen) weitergeleitet wird. Sollten die Bewertungen der Gutachter:innen voneinander abweichen, wählt die Redaktion eine:n dritte:n Gutachter:in aus. Bei Manuskripten, die gemäß den Anregungen der Gutachter:innen und des Redaktionsbüros überarbeitet wurden, kann das Redaktionsbüro nach eigenem Ermessen entweder das überarbeitete Manuskript sofort annehmen oder es erneut zur weiteren externen Begutachtung an Gutachter:innen schicken. Die Dauer des Begutachtungsverfahrens beträgt durchschnittlich drei bis vier Monate.

Grundsätzlich gibt es drei mögliche Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens:

a) Das Manuskript wird angenommen (ggf. mit kleineren Änderungsvorschlägen oder Korrekturen);

b) Das Manuskript wird unter Vorbehalt angenommen, d. h. die Autorin/der Autor (bzw. die Autor:innen) muss/müssen es entsprechend den Anmerkungen der Gutachter:innen grundlegend überarbeiten;

c) Das Manuskript wird abgelehnt (z. B. im Falle eines Plagiats).

Die Gutachter:innen werden dazu angehalten, die eingereichte Arbeit unvoreingenommen und objektiv zu beurteilen. Sollten sie während der Begutachtung feststellen, dass sie nicht qualifiziert sind, das Gutachten zu erstellen (z. B. aufgrund fehlender Fachkenntnisse), oder dass mögliche Interessenskonflikte bestehen, müssen sie die Redaktion der Zeitschrift umgehend informieren. Gutachterinnen dürfen keine Informationen aus dem laufenden Begutachtungsverfahren zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter nutzen. Dies schließt auch die Empfehlung ein, dass Autor:innen auf ihre eigenen Arbeiten oder die eines Kolleg oder einer Kollegin verweisen sollen, sofern dies nicht sachlich erforderlich ist. Alle weiteren ethischen Bedenken sind ebenfalls dem Redaktionsteam mitzuteilen. Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, dürfen Gutachter:innen keine Dritten in den Begutachtungsprozess einbeziehen.

Die Zeitschrift schreibt keine bestimmte Form oder Formatierung für das Gutachten vor. Üblicherweise werden jedoch vertrauliche Anmerkungen an die Redaktion gesendet, verbunden mit einer Empfehlung zur Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung des Manuskripts. Gutachter:innen werden gebeten, Kommentare und Vorschläge zur Qualität und Genauigkeit der Studie abzugeben, ihre Aufgabe ist es jedoch nicht, das Manuskript nach ihren eigenen Vorstellungen umzuschreiben. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten hilft Autor:innen, ihre Arbeit zu verbessern. Daher erwarten wir konstruktive Verbesserungsvorschläge sowie klar formulierte Kommentare für die Autor:innen und die Redaktion. Das double-blind Peer-Review-Verfahren muss stets den höchsten Standards wissenschaftlichen Arbeitens und wissenschaftlicher Integrität genügen.

Diese Zeitschrift berücksichtigt Korrekturen/Rücknahmen gemäß den Richtlinien des COPE (Committee on Publication Ethics). Bitte beachten Sie, dass die Liste der Gründe für eine Rücknahme in den COPE-Richtlinien nicht vollständig ist. Die Herausgeber:innen können eine Veröffentlichung aus jedem Grund zurückziehen, der die Gültigkeit oder Integrität des Artikels irreversibel beeinträchtigt.

Die allgemeinen Verlagsrichtlinien des Nomos Verlags finden Sie hier.

Abstracting & Indexing

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