Osteuropa Recht behandelt Gegenwartsfragen der Rechtssysteme und Rechtswissenschaft im östlichen Europa und deren völkerrechtliche Einbindung. Im Fokus stehen die ost-, ostmittel- und südosteuropäischen Staaten sowie der Kaukasus und Zentralasien. Die Zeitschrift dokumentiert und analysiert Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Debatten in den einzelnen Staaten der Region und leistet einen Beitrag zum internationalen Rechtsvergleich.
Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich im Nomos Verlag. Der Nomos Verlag wurde 2019 erneut in die Verlagsliste des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung aufgenommen. Osteuropa Recht ist peer-reviewed. Publikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Osteuropa Recht wurde 1954 von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. gegründet und wird von dieser herausgegeben.
Die Zeitschrift Osteuropa Recht hat in Kooperation mit dem Institut für Ostrecht, Regensburg und der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde – DGO einige aktuelle Informationen über Entwicklungen in der Ukraine, Russland und dem übrigen Osteuropa bereit gestellt. Sie finden diese Informationen auf unserer Sonderseite zum Krieg in der Ukraine.
ISSN Print 0030-6444
ISSN Online 2366-6730
Erscheint vierteljährlich
Schriftleitung (V.i.S.d.P.):
Prof. Dr. Dr. h.c. (Ternopil) Fryderyk Zoll
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V.
Schaperstraße 30
10719 Berlin
Telefon: +49 (0)30/214 784 12
E-Mail: fryderyk.zoll@uj.edu.pl
Manuskripte sind jederzeit willkommen.
Aufsätze und Anfragen zum Reviewverfahren
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Aus Justiz und Rechtsprechung
Aus der Forschung
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Osteuropa Recht ist eine Vierteljahreszeitschrift und diskutiert Gegenwartsfragen der Rechtssysteme und Rechtswissenschaften im östlichen Europa und deren völkerrechtliche Einbindung. Die Zeitschrift Osteuropa Recht lädt alle, die an dieser Entwicklung interessiert sind, besonders Wissenschaftler aus diesen Regionen, ein, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Manuskripte sind jederzeit willkommen.
Manuskripte (auf Deutsch oder Englisch) können als E-Mail Anhang unter der Voraussetzung, dass diese noch nicht in irgendeiner Form in einem anderen Medium veröffentlicht wurden, bei der Redaktion eingereicht werden. Zusätzlich sollten ein kurzes englisches abstract (ca. 300 Wörter), Stichworte sowie Angaben zum AutorIn in der E-Mail enthalten sein.
Beiträge müssen in einfacher, editierbarer Form (keine PDF Datei) abgegeben werden, d.h. ohne automatische Silbentrennung, mit einer einheitlichen Schriftart und keinerlei aktivierten hyperlinks oder macros. Der Umfang des Beitrages sollte bei einer Schriftgröße von 12 pts Times New Roman und einem Zeilenabstand von 1,5 cm 20 Seiten nicht überschreiten.
Autorinnen reichen mit ihrem Beitrag eine Erklärung ein, in der sie versichern, dass es sich
(1) um einen eigenen Beitrag handelt,
(2) dass sämtliche an der Verfassung des Beitrages beteiligten Personen im Beitrag angegeben sind sowie dass
(3) der Beitrag nicht bereits zuvor publiziert worden ist und zum Zeitpunkt der Einreichung nicht zur anderweitigen Veröffentlichung vorgesehen ist.
Die Osteuropa Recht ist keine reine Open-Access-Zeitschrift. Es ist aber möglich, einzelne Beiträge in der Zeitschrift Open Access zu publizieren, indem die digitale Fassung unter einer von den jeweiligen Autor:innen gewählten Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich gemacht wird. Der Verlag benötigt dafür eine Gebühr zur Deckung der Publikationskosten (Article Processing Charge – APC) in Höhe von pauschal 1.990,00 EUR (zzgl. ges. MwSt.). Viele wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen der Wissenschaftsförderung stellen entsprechende Mittel für die Publikation von Forschungsergebnissen zur Verfügung.
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