Vom Experiment zur Routine: KI in der globalen Rechtspraxis

Vom Experiment zur Routine:
KI in der globalen Rechtspraxis

Header für das Thema Digitalrecht. Zu sehen sind die beiden Autoren Benedikt Quarch und Martin Ebers vor einem mittelblauen Hintergrund mit hellblauen Kästen.

von Prof. Dr. Martin Ebers und Dr. Benedikt M. Quarch

Wie tief ist Künstliche Intelligenz inzwischen in der Rechtspraxis angekommen? Der „Second Global Report on the Use of AI in Legal Practice“ (abgedruckt in Heft 3/2026 der LegalTech Zeitschrift, LTZ), liefert darauf die bislang breiteste unabhängige Antwort auf diese Frage: 831 Organisationen weltweit – darunter Kanzleien, Rechtsabteilungen, NGOs und wissenschaftliche Einrichtungen – haben an der Umfrage teilgenommen. Zusammen stehen sie für über 240.000 Beschäftigte und rund 75.000 Juristinnen und Juristen. Als Fortsetzung des “First Global Report” von 2023 erlaubt die Studie erstmals einen echten Längsschnitt in einem Markt, der sich rasant professionalisiert – wie die Übernahme von vLex durch Clio für 1 Mrd. US-Dollar und die Bewertung von Harvey mit 8 Mrd. US-Dollar zeigen.

KI ist zum Alltag geworden

81,8 % der Kanzleien und 73,1 % der Rechtsabteilungen setzen inzwischen KI ein – 2023 waren es nur gut die Hälfte. In den vergangenen zwei Jahren haben 70 % der Organisationen begonnen, KI-Tools zu nutzen. Ein Drittel der Befragten nutzt KI-Tools (fast) täglich, ein weiteres Drittel mehrmals pro Woche. Der Werkzeugkasten bleibt dabei klein: Zwei Drittel arbeiten mit höchstens drei Tools. Auffällig ist die begriffliche Unschärfe: Fast 90 % erkennen LLM-basierte Chatbots als KI, aber mehr als 20 % halten auch klassische Vertragsmanagement-Software dafür – manche sogar Zoom oder Word. Adoptionszahlen sind deshalb stets mit Vorsicht zu lesen.

Dokumente ja, Prozesse nein

KI wird vor allem dokumentenzentriert eingesetzt: 51 % der Organisationen automatisieren bereits das Entwerfen von Dokumenten, 48 % das Zusammenfassen und 44 % die Vertragsprüfung. Ganze Prozesse wie Due Diligence, Streitbeilegung oder Compliance-Management bleiben mit 10 bis 15 % die Ausnahme. KI-Agenten und End-to-End-Automatisierung spielen in den Antworten praktisch keine Rolle. Die Profession versteht KI als Produktivitätswerkzeug auf Aufgabenebene und nicht als Grundlage für neue Geschäftsmodelle. Entsprechend dominieren Effizienz und Kostenersparnis als Treiber, während Wettbewerbsvorteil und Skalierung am Ende rangieren. Bei der Tool-Auswahl stehen Datensicherheit, Bedienbarkeit und rechtlich korrekte Ergebnisse an erster Stelle.

Paradoxien und Governance-Lücken

Der Report deckt bemerkenswerte Spannungen auf. Die Befragten vertrauen trotz des bekannten Halluzinationsproblems in hohem Maße auf die Genauigkeit der Systeme. Eine übermäßige Abhängigkeit von KI gilt heute kaum als Adoptionshindernis, wird aber von über 60 % der Befragten als eine der größten Zukunftssorgen angesehen, gleich nach dem Datenschutz (73,2 %). Zugleich klafft eine Governance-Lücke: Zwar nennen drei Viertel Schulungen und interne Richtlinien als wichtigste Ressourcen, doch viele Organisationen arbeiten weiterhin ohne KI-Policy. 97,7 % halten KI-Fortbildungen für wichtig, doch die juristischen Fakultäten spielen als Informationsquelle kaum eine Rolle – ein strukturelles Defizit der Ausbildung. Auch die Sorge um den Arbeitsmarkt wächst: Gut ein Drittel fürchtet sich vor Stellenabbau und Honorardruck, vor allem in Kanzleien und unter dem Nachwuchs.

Ausblick

Rund 45 % der Befragten erwarten, dass KI binnen drei Jahren „sehr“ verbreitet sein wird, ein weiteres Viertel geht sogar davon aus, dass sie dann „extrem“ verbreitet sein wird. Drei Viertel bewerten die Entwicklung positiv. Unternehmensjuristen sind enthusiastischer als Kanzleien und diejenigen, die KI häufig nutzen, urteilen deutlich positiver. Das Fazit des Reports: Die Profession ist in Bewegung – offen bleibt jedoch, ob sie die Transformation aktiv gestaltet oder lediglich neue Werkzeuge auf alte Strukturen setzt.

Prof. Dr. Martin Ebers ist Professor für IT-Recht, Präsident der Robotics & AI Law Society (RAILS) und Mitautor des Second Global Report. Dr. Benedikt M. Quarch ist Jurist und Unternehmer, u.a. Co-Director des German Legal Tech Hub. Bei Nomos sind beide Herausgeber des Rechtshandbuch ChatGPT, dessen 2. Auflage im Herbst 2026 erscheint. Beide sind zudem Referenten im Nomos Webinar Legal AI_Haftung-und-neues-Produkthaftungsrecht am 17.11.2026 | 14 – 16:30 Uhr.