KI in der Prüfung? Anforderungen an Hochschulen

KI in der Prüfung? Anforderungen an Hochschulen

Header für das Thema Digitalrecht. Zu sehen ist der Autor Dr. Rolf Schwartmann vor einem blauen Himmel mit weißen Wolken.

von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Warum sich Hochschulen zum KI-Einsatz in Prüfungen positionieren müssen

Hausarbeiten können heute per Prompt generiert werden. Dennoch müssen auch Hochschulen in Sachen KI mit der Zeit gehen. In einer Arbeitswelt, in der so gut wie alle Unternehmen auf den Einsatz generativer KI setzen gibt es auch in Bildungseinrichtungen keine sinnvolle Alternative zu KI. Allerdings verlangt verantwortungsvoller Einsatz von autonomen Denkhilfen effektive menschliche Kontrolle. Die KI-Verordnung der Europäischen Union verpflichtet auch Hochschulen schon heute zur Vermittlung von KI-Kompetenz, wenn sie KI entwickeln oder einsetzen. Sie müssen ihren Studierenden und ihrem Personal Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die einen sachkundigen Einsatz erlauben. Übertragen auf Hochschulen bedeutet das: Sie müssen dafür sorgen, dass die Studierenden eigenständige Leistungen erbringen, um einen fachlichen Lernerfolg zu garantieren. Zugleich müssen sie den Umgang mit KI lehren.
 
Die Sicherung eigenständiger Leistungen bei gleichzeitiger Vermittlung von KI-Kompetenz ist ein Balanceakt. Dennoch adressieren zu wenige Prüfungsordnungen dieses komplexe Verhältnis. Damit entziehen sich die Einrichtungen ihrer Verantwortung. Denn unter der fehlenden Regelung leidet die Rechtssicherheit und damit schließlich der Prüfling. Wo klare Regelungen zum Einsatz von KI fehlen, müssen die Studierenden die Zulässigkeit anhand der hergebrachten und allgemeinen Bestimmungen des Prüfungsrechts selbst erproben.

Grenzen und Beweislast beim Einsatz von KI

Nach allgemeinem Prüfungsrecht liegt eine Täuschungshandlung vor, wenn der Prüfling eine selbständige und reguläre Prüfungsleistung vorspiegelt, obwohl er unerlaubte oder nicht offen gelegte Hilfsmittel genutzt hat. Wer eine ganze Hausarbeit von einer KI formulieren lässt und diese als eigene Leistung einreicht, begeht eine Täuschungshandlung. Für diese Feststellung bedarf es keiner vertieften Kenntnisse im Prüfungsrecht. Allerdings verstecken sich mittlerweile auch hinter einfachen Korrekturhilfen KI-Anwendungen. Täuscht der Studierende also bereits, wenn er von einem Textprogramm Rechtschreibung und Grammatik seiner Arbeit prüfen lässt? Schon dazu dürften verschiedene Prüfer unterschiedliche Ansichten vertreten. Ohne eindeutige Regelung trägt zunächst der Prüfling das Risiko, die Einstellung seines Prüfers zum KI-Einsatz falsch einzuschätzen. Daneben tritt ein praktisches Problem. Geht ein Studierender gerichtlich gegen den Vorwurf einer Täuschungshandlung vor, liegt die Beweislast bei der Prüfungseinrichtung. Auf die Ergebnisse KI-basierter Überprüfungssoftware können und dürfen sich Hochschulen und Gerichte jedenfalls nicht verlassen. Wenn KI einen Text auf KI überprüft, sind Prüfling und Prüfer nur Zuschauer der Technik. Die Hochschulen müssen also umdenken. Es hilft niemandem, die Realität des KI-Einsatzes in studentischen Hausarbeiten zu ignorieren.

KI-Regelung in Prüfungsordnungen und neue Prüfungsformate

Schon aus Gründen der Bestimmtheit müssen die Prüfungsordnungen der Bildungseinrichtungen deshalb die Zulässigkeit des Einsatzes von KI und dessen Grenzen regeln. Zudem braucht es neue Prüfungsformate, die die tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen des zunehmenden KI-Einsatzes adressieren und die KI-Kompetenz der Studierenden fördern. Bei der Entwicklung solcher Formate müssen die Hochschulen vieles berücksichtigen: Datenschutz spielt eine Rolle, auch Urheber- und Persönlichkeitsrechte sollten sie im Blick behalten. Richtig umgesetzt leisten derartige Projekte aber nicht nur einen Beitrag zur Entwicklung der Studierenden, sondern auch zur Chancengleichheit. Ansonsten profitiert im Zweifel der Prüfling, der sich die bessere KI leisten kann. Hausarbeiten – dazu zählen auch Bachelor- und Masterarbeiten – kommen ohne mündliche Vorträge, bei denen die eigene Leistung verteidigt wird, nicht mehr aus. Gewichtet man bei der Bildung der Gesamtnote den schriftlichen Teil mit 40 % und den mündlichen Vortrag mit 60 %, ist die Eigenleistung im Vortrag rechnerisch entscheidend. So kann auf Grundlage des Prüfungsrechts unter Wahrung von Chancengleichheit und Prüfungsgerechtigkeit eine Bewertung erfolgen, die die Leistung des Prüflings unter kontrolliertem Einsatz von KI bewertetet. Prüfungseinrichtungen und Prüfer müssen Verantwortung übernehmen und sich klar zum Einsatz von KI durch die Studierenden positionieren. Nur so können sie Rechtsunsicherheit vermeiden und Prüfungsformate entwickeln, die sowohl fachliche Fähigkeiten als auch KI-Kompetenz fördern. Gelingt die Integration Künstlicher Intelligenz, profitieren Hochschulen ebenso wie Studierende.

 

 

Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln sowie ständiger Sachverständiger des Deutschen Hochschulverbandes für IT-, KI- und Datenrecht. Der Text beruht teilweise auf Auszügen aus dem Buch „Über Leben mit KI“ das demnächst im Verlag Frankfurter Allgemeine Buch erscheint. Prof. Schwartmann ist geschäftsführender Mitherausgeber der EuDIR – Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht sowie des Casebook European Data Law und des Nomos-Kommentars zum Landesdatenschutz NRW, die im Nomos Verlag erscheinen.