Wir trauern um unseren Autor und Reihenherausgeber Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Alexy
Am 5. September 2026 ist Robert Alexy in Kiel, seiner langjährigen Wirkungsstätte, verstorben. Seine Bücher, die Theorie der juristischen Argumentation (Suhrkamp 1978), die Theorie der Grundrechte (Nomos 1985) und Begriff und Geltung des Rechts (Alber 1992), sind seit langem Standardwerke der Rechts- und Verfassungstheorie. Durch zahlreiche Übersetzungen wurden sie weltweit rezipiert. Sie haben ihn zu einem der im Ausland berühmtesten deutschen Rechtswissenschaftler unserer Tage gemacht. Seine späteren Aufsätze konzentrierten sich zunehmend darauf, die vorgelegten Bausteine seiner Theorie – die wesentlich an Jürgen Habermas orientierte diskurstheoretische Grundlegung, die an Ronald Dworkin anknüpfende Theorie der Prinzipien im Sinne von Optimierungsgeboten und die Gustav Radbruchs Nachkriegsdenken aufgreifende Theorie eines inklusiven Rechtsnichtpositivismus – miteinander zu verknüpfen und sie zu einem monumentalen Theoriegebäude zu vereinen. Es ist ihm gelungen, eine originelle und erklärungsstarke Theorie wesentlicher Elemente des liberalen Verfassungsstaates zu entwickeln, in der die Menschenrechte als rechtsethisches Fundament und die Verfassungsgerichtsbarkeit als rechtstatsächlicher Garant des Grundrechtsstaates von zentraler Bedeutung sind.
Mit seinem Tod kurz vor seinem 81. Geburtstag ist eine inspirierende und einnehmende Wissenschaftlerpersönlichkeit von uns gegangen. Seine Vorlesungen waren augenöffnend, seine Seminare intensiv, seine Doktorandenkolloquien richtungsweisend und seine Vorträge begeisternd. Im Gedächtnis bleibt Robert Alexy als bahnbrechender Forscher, als mitreißender Lehrer, als regulatives Ideal eines Rechtswissenschaftlers. Seine Schriften werden sein Werk und seine Art der schnörkellosen Argumentation auch zukünftig allen zugänglich machen, die ihn nun nicht mehr persönlich erleben können. Allen anderen bleibt die Erinnerung an einen warmherzigen, humorvollen und herausragend scharfsinnigen Botschafter der deutschen Rechtswissenschaft des ausgehenden 20. Jahrhunderts.