Die Unternehmung richtet sich an Studierende und Dozierende an Universitäten und Fachhochschulen sowie an Praktiker der Betriebswirtschaft. Sie zählt mit ihrem Konzept, theoretischen Anspruch und Praxisrelevanz in qualitativ hochwertigen Beiträgen zu verbinden, zu den führenden deutschsprachigen Fachzeitschriften der Betriebswirtschaftslehre.
Zum Themenspektrum der Zeitschrift gehören sowohl die Kernfächer der Betriebswirtschaftslehre (z.B. Marketing, Rechnungswesen/Controlling, Organisation und Unternehmensführung) als auch neuere Gebiete wie Technologie- und Innovationsmanagement.
Die Unternehmung verfolgt das Ziel, neue Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu verbreiten, auf wichtige Problemstellungen in der Unternehmenspraxis aufmerksam zu machen, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze für die Praxis vorzustellen und allgemein den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
In vier Heften pro Jahr veröffentlicht Die Unternehmung:
Die Qualität der Aufsätze wird durch ein doppelt verdecktes Begutachtungsverfahren nach international üblichen Standards sichergestellt. Als Gutachter fungieren Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Wissenschaftszweigen. Zumeist sind dies Wissenschaftler mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Etwa jedes zweite eingereichte Manuskript wird zur Veröffentlichung angenommen. Wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften üblich gibt es im Regelfall mehrere Begutachtungsrunden. Die Zeit von der Einreichung bis zur Veröffentlichung ist sehr unterschiedlich, dauert jedoch im Regelfall zwischen zehn und 18 Monaten.
Lesen Sie die Hefte der Zeitschrift Die Unternehmung in der Nomos eLibrary.
ISSN Print 0042-059X
ISSN Online 2942-318X
Erscheint vierteljährlich
Die Unternehmung ist Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SGB)
L’organe de la Société suisse de gestion d’entreprise
Manuskripte sind jederzeit willkommen. Hinweise für die formale Gestaltung finden Sie hier.
Schweizerische Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SGB)
Gegründet auf Initiative von Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Käfer als Vereinigung Schweizerischer Betriebswirtschafter am 9. Februar 1952 (als SGB seit 1990)
Ziele und Zweck der Gesellschaft
Die Gesellschaft setzt sich in der Schweiz für die Belange der Betriebswirtschaft in den Bereichen Lehre und Forschung sowie für die Förderung des Gedankenaustauschs und der Kooperation zwischen Hochschule und Praxis ein. Sie bietet der Wirtschaftspraxis Erkenntnisse aus der betriebswirtschaftlichen Forschung und fördert gleichermassen eine Ausrichtung und Forschung der Lehre nach den Bedürfnissen der Wirtschaftspraxis. Gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein weiteres Anliegen der Gesellschaft.
Aktivitäten
Die Gesellschaft ist Herausgeberin der Zeitschrift «Die Unternehmung» und ermöglicht dadurch Erkenntnisse betriebswirtschaftlicher Forschung und Praxis zu publizieren und zu verbreiten.
Die Schweizerische Gesellschaft für Betriebswirtschaft führt regelmässig Informations-, Diskussions- und Weiterbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder sowie andere interessierte Personen durch. Sie ist Mitglied der Schweizerischen Akademie für Geisteswissenschaften.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus Vertretern aller schweizerischen Universitäten zusammen:
Präsident
Prof. Dr. Dieter Pfaff, Universität Zürich
Vizepräsidentin
Prof. Dr. Claudia Wöhle, Paris Lodron-Universität Salzburg
Vizepräsident
Prof. Dr. Jean-Paul Thommen, European Business School (EBS), Management Kompetenz AG
Vorstandsmitglieder
Prof. Dr. Manfred Bruhn, Universität Basel
Dr. Dorothea Schaffner, Hochschule Luzern
Prof. Dr. Martin Wallmeier, Universität Fribourg
Prof. Dr. Claudia B. Wöhle, Paris Lodron-Universität Salzburg
Mitglieder
Personen die ein Hochschulstudium auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft abgeschlossen oder entsprechende Kenntnisse in der beruflichen Praxis erworben haben
Call for Papers
Call for Papers 3/2025
Circular Economy: Transitioning to Sustainable Systems Within Planetary Boundaries
Submission Deadline: 15. November 2024
Green Open Access: Jeder Artikel wird nach einem Embargo von 12 Monaten Open Access gestellt. In der Nomos eLibrary ist er dann frei zugänglich. Autor:innen dürfen Ihren Beitrag in der Pre-Print und in der akzeptierten Post-Print Version 12 Monate nach Veröffentlichung zweitverwerten, d. h. auf privaten und institutionellen Webseiten sowie in nicht-kommerziellen Repositorien.
Die Unternehmung ist enthalten im VHB-Rating 2024 für Publikationsmedien (jeweils Rang C in den Teil-Ratings STEU, INT, MARK, OR, ORG, PERS, RECH, STRAT, TIE, WI und WEW sowie Rang 3 im Teilranking STRAT_prac).
Die Unternehmung indexiert in:
Die Unternehmung ist in den folgenden ProQuest Datenbanken enthalten
Die OAI-PMH-Schnittstelle ist in der Nomos eLibrary angelegt. Das Protokoll OAI-PMH ist webbasiert. OAI (Open Archives Initiative) ist eine Initiative, die die Definition einer offenen Schnittstelle zum Austausch von Metadaten zur Aufgabe hat. (https://www.openarchives.org/pmh/)
Die Unternehmung – Swiss Journal of Business Research and Practice verfolgt das Ziel, neue Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu verbreiten, auf wichtige Problemstellungen in der Unternehmenspraxis aufmerksam zu machen, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze für die Praxis vorzustellen und allgemein den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
Die Veröffentlichung der Originalartikel umfasst folgende Kategorien:
Reine Firmenpräsentationen oder Beschreibungen unternehmerischer Probleme, die keine Problemlösungskomponenten mit sich bringen, werden nicht veröffentlicht.
AutorInnen müssen bestätigen, dass sie ein Originalmanuskript einreichen, das nicht anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung vorgelegt wurde.
Manuskripte, die zur Veröffentlichung in Die Unternehmung eingereicht werden, dürfen erst an anderer Stelle zur Veröffentlichung angeboten werden, wenn das Begutachtungsverfahren abgeschlossen ist.
Die HerausgeberInnen entscheiden über die Veröffentlichung von Artikeln auf der Grundlage der Qualität und Eignung des Artikels für die Zeitschrift, der Verlag hat hierauf keinen Einfluss.
Jedes Manuskript, das von potenziellen AutorInnen für Die Unternehmung eingereicht wurde, wird auf der Grundlage eines doppelt-blinden Begutachtungsprozesses bewertet. Als Gutachtachter fungieren ExpertInnen aus den jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen. In den meisten Fällen handelt es sich um WissenschaftlerInnen mit einem betriebswirtschaftlichem Hintergrund. Da die Gutachten detaillierte Kritikpunkte enthalten müssen, sind Fälle, in denen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verletzt wurden, leicht erkennbar.
Bei eigenen Interessenkonflikten bittet der / die ChefredakteurIn ein/en der RedakteurInnen, den Begutachtungsprozess für einen eingereichten Artikel zu koordinieren. Ebenso behandelt er / sie Interessenkonflikte auf Seiten von MitarbeiterInnen, AutorInnen, GutachterInnen und Redaktionsmitgliedern
Wie es für wissenschaftliche Zeitschriften typisch ist, gibt es in der Regel mehrere Überprüfungsrunden. Während die Gutachten aus einem ersten Durchlauf innerhalb von drei Monaten an die AutorInnen geschickt werden, variiert die Zeit von der Einreichung bis zur Veröffentlichung stark, dauert aber in der Regel nicht mehr als 12 Monate.
Um den wissenschaftlichen Diskurs und die kumulative Forschung zu fördern sowie die Qualität zu sichern, legen die Herausgeber bei der Überprüfung der Beiträge Wert darauf, dass in Bezug auf die verwendeten Daten größtmögliche Transparenz geschaffen wird.
Bei der Einreichung des Manuskripts verpflichten sich die AutorInnen empirischer Beiträge, dass sie die Art und Weise, in der Daten gesammelt wurden, und/oder die von Dritten zur Verfügung gestellten Datensätze (z.B. Datenbanken) ausreichend dokumentieren, um die Forschungsergebnisse replizierbar zu machen und sekundäre Analysen zu ermöglichen. Gleichzeitig erklären sie sich bereit, die verwendeten Daten im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung zu stellen.
AutorInnen, die in Die Unternehmung publizieren möchten, wird empfohlen, die hier verfügbaren Autorenhinweise einzusehen, bevor sie ihr Manuskript einreichen.
AutorInnen sind nicht verpflichtet, Gebühren für die Artikelbearbeitung oder -einreichung (APCs, article processing charges) zu zahlen.
Um Plagiate zu vermeiden, müssen AutorInnen in Ihrem Manuskript deutlich kennzeichnen, wenn Inhalte aus anderen Quellen übernommen werden. Die AutorInnen müssen sicherstellen, dass ihr Beitrag keine verleumderischen Informationen enthält und keine Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder weitere Rechte Dritter verletzt.
Die Reihenfolge der Urheberschaft sollte von allen Co-AutorInnen gemeinsam festgelegt werden. Die Auflistung der AutorInnen sollte genau widerspiegeln, wer den Artikel geschrieben und die Forschung durchgeführt hat.
Wenn ihr Manuskript der Zeitschrift vorgelegt wurde, sollten sich alle AutorInnen darüber im Klaren sein und zustimmen, dass der / die HauptautorIn ein Formular zur Übertragung der Urheberrechte in ihrem Namen unterschreibt.
Darüber hinaus sollten etwaige Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Publikation eines bestimmten Artikels von den AutorInnen offen gelegt werden.
Wenn ein signifikanter Fehler in ihrem veröffentlichten Artikel vorliegen sollte, sollten AutorInnen den / die HerausgeberInnen informieren und mit dem / der HerausgeberIn zusammenarbeiten, um ein Erratum, Addendum oder einen Widerruf zu veröffentlichen, falls erforderlich.
Der Nomos Verlag legt besonderen Wert auf die hohe Qualität seines Zeitschriftenportfolios und überwacht die Einhaltung redaktioneller Qualitätsstandards für die in Die Unternehmung veröffentlichten Artikel. Unsere allgemeinen ethischen Veröffentlichungsrichtlinien finden Sie hier.
Der Nomos Verlag und die Herausgeber übernehmen keine Verantwortung für unaufgefordert eingereichte Manuskripte. Durch die Annahme eines Manuskripts erwirbt der Verlag von den Autor:innen alle Rechte, insbesondere auch das Recht auf weitere Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken durch photomechanische oder andere Techniken. Ausführliche Informationen zur Urheberrechtsrichtlinie von Nomos finden Sie hier.
Um eine langfristige Archivierung und den Zugang zu Die Unternehmung zu gewährleisten, arbeitet Nomos mit Portico zusammen.
Die Qualität der in der Zeitschrift Die Unternehmung – Swiss Journal of Business Research and Practice veröffentlichten Aufsätze wird durch ein doppelt-blindes Peer-Review-Verfahren nach international üblichen Standards gesichert. Dieses Verfahren soll die Anonymität sowohl der Autor:innen als auch der Gutachter:innen wahren. Hat ein/e Gutachter:in Kenntnis von der Identität mindestens eines/r der Autor:innen des Manuskripts, ist er oder sie verpflichtet, die Redaktion zu informieren und mögliche konkurrierende oder widersprüchliche Interessen anzugeben.
Da das Peer-Review-Verfahren für die Aufrechterhaltung hoher Publikationsstandards von entscheidender Bedeutung ist, verlassen wir uns auf Gutachter:innen, die Experten aus dem entsprechenden akademischen Zweig sind, meist mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Die Gutachter:innen sind verpflichtet, potenzielle konkurrierende oder widersprüchliche Interessen anzugeben. Der / Die Chefredakteur:in ist dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob diese Interessenkonflikte die Qualität der Begutachtung selbst beeinträchtigen können. Die Gutachter:innen sind angewiesen, die Arbeit unvoreingenommen und objektiv zu beurteilen. Wenn die Gutachter:innen während der Begutachtung feststellen, dass sie für die Durchführung der Begutachtung nicht qualifiziert sind (z.B. nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügen) oder potenzielle Interessenkonflikte oder konkurrierende Interessen entdecken, müssen sie die Redaktion der Zeitschrift benachrichtigen. Die Gutachter:innen dürfen keine Informationen aus dem laufenden Begutachtungsprozess verwenden, um sie zu ihrem Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu nutzen. Dazu gehört auch, dass sie den Autor:innen vorschlagen, auf ihre eigene Arbeit oder die eines/r Kollegen/in zu verweisen, wenn dies nicht notwendig ist. Auch alle anderen ethischen Bedenken sollten der Redaktion zur Kenntnis gebracht werden. Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dürfen die GutachterInnen keine dritte Person zur Durchführung der Begutachtung hinzuziehen.
Wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften üblich gibt es im Regelfall mehrere Begutachtungsrunden. Da wir bestrebt sind, die erste Runde der Gutachten innerhalb von drei Monaten an die Autor:innen zu schicken, bitten wir unsere Gutachter:innen, das Gutachten vor Ablauf der Frist einzureichen, sofern die zeitliche Einschränkung die Qualität der Begutachtung nicht beeinträchtigt. Da die Gutachten detaillierte Kritikpunkte enthalten müssen, sind Fälle, in denen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verletzt wurden, leicht erkennbar. Die Zeitschrift schreibt kein bestimmtes Format oder einen bestimmten Stil für das Gutachten vor. Es ist jedoch üblich, vertrauliche Kommentare an die Redaktion mit einer Empfehlung zur Annahme/Überprüfung/Ablehnung des Manuskripts zu richten. Gutachter:innen werden gebeten, Kommentare und Vorschläge zur Qualität und Exaktheit der Studie abzugeben und sollten davon absehen, das Manuskript nach ihren Wünschen umzuschreiben. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten hilft den Autor:innen, ihre Arbeit zu verbessern. Daher erwarten wir konstruktive Verbesserungsvorschläge und klar formulierte Kommentare für die Autor:innen und Herausgeber:innen. Gutachter:innen sollten auch davon absehen, den Begutachtungsprozess künstlich zu verlängern, indem sie um unnötige oder irrelevante Informationen bitten. Der Begutachtungsprozess muss stets die höchsten Standards in Bezug auf das wissenschaftliche Arbeiten und die wissenschaftliche Integrität einhalten.