Die interdisziplinäre Zeitschrift „Rechtspsychologie – RPsych“ bietet ein wissenschaftliches Forum für die Rechtspsychologie in Forschung und Praxis und bezieht dabei auch die Nachbardisziplinen ein. Besondere Schwerpunkte liegen im Familienrecht, im Strafrecht und der Kriminologie sowie in der Sozialen Arbeit – also in den Bereichen des Rechts, in denen psychologische Gutachten und Methoden eine besonders große Rolle spielen.
In der Zeitschrift finden empirische und theoretische Abhandlungen ebenso Raum wie Darstellungen aus der Praxis. Damit spiegelt die RPsych den State of the Art der Rechtspsychologie wider und trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung bei. Ergänzt werden die Abhandlungen durch Rezensionen, Tagungsberichte und Übersichten zur Entwicklung der Rechtsprechung. Die Qualität der Beiträge wird durch ein doppelt-blindes Peer-Review-Verfahren abgesichert.
Die Zeitschrift richtet sich gleichermaßen an diejenigen, die psychologische Gutachten zu erstatten haben, wie an diejenigen, die in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft oder Beratung mit diesen Gutachten umgehen.
ISSN Print 2365-1083
ISSN Online 2942-335X
Erscheint vierteljährlich
Redaktionsanschrift:
Prof. Dr. Peter Wetzels
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
Telefon: 040 / 428 384 591
E-Mail: peter.wetzels@uni-hamburg.de
Manuskripte sind jederzeit willkommen
Die Schriftleitung der „Rechtspsychologie“ (RPsych) gibt den eingereichten Beitrag an die Herausgeber weiter und prüft, ob das Manuskript inhaltlich und formal in das Konzept der RPsych passt. Anschließend wird das Peer-Review-Verfahren (double-blind) eingeleitet.
Für das Manuskript wird von den Peer Reviewern eine fachliche, inhaltliche und formale Bewertung vorgenommen und den Herausgebern rückgemeldet. Dieses Feedback besteht aus den Kategorien:
Sollten die beiden Peer Reviewer zu unterschiedlichen Bewertungen hinsichtlich der Publizierbarkeit kommen, so geht das Manuskript mit den Hinweisen der Peer-Reviewer an die Herausgeber, welche das Manuskript erneut prüfen und hinsichtlich der Publizierbarkeit eine Abstimmung vornehmen (nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit).
Das Manuskript wird mit den Peer-Reviewer Rückmeldungen zum Überarbeiten an den Autor/ die Autorin zurückgeschickt. Sobald das Überarbeitete Manuskript wieder an die Schriftleitung zurück geschickt wird, kann der Publikationsprozess beginnen.
Voraussetzung für die Einreichung eines Manuskripts an die Schriftleitung ist, dass die Arbeit noch nicht publiziert oder an anderer Stelle zur Publikation eingereicht wurde. Die endgültige Annahme des Manuskripts kann erst erfolgen, wenn die obengenannten Bedingungen erfolgt sind. Ein Exemplar des Manuskripts verbleibt auch im Fall der Ablehnung bei der Schriftleitung.
Für die Einreichung und Begutachtung eines Manuskripts werden keine Gebühren (article processing charges) erhoben.
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