Das neue Baurecht: Bau-Turbo und BauGB-Upgrade
03.12.2026 | 14 – 16:30 Uhr
Mit dem Bau-Turbo ist ein zentrales Instrument zur Stärkung des Wohnungsbaus durch Schaffung von pragmatischen Einzelfalllösungen im Oktober 2025 in Kraft getreten. Nach weiteren gesetzgeberischen Änderungen im Dezember 2025, die die Energie- und Wärmeinfrastruktur im Außenbereich betreffen, schließt sich nun die zweite Stufe der Baureform an: das BauGB-Upgrade (mit voraussichtlichem Inkrafttreten am 1.1.2027), mit dem das Bauplanungsrecht strukturell weiterentwickelt, flexibilisiert, beschleunigt und zunehmend digital ausgerichtet werden soll.
RA Jörg Bach vermittelt Ihnen praxisnah die wichtigsten Neuregelungen der mehrstufigen BauGB-Reform. Sie erhalten einen systematischen Überblick über die aktuellen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Programm
Bau-Turbo 2025
- Beschleunigung von Wohnbauvorhaben
- befristetes Abweichungsinstrument gem. § 246e BauGB
- gemeindliches Zustimmungsverfahren
flexiblere Lärmschutzvorgaben
Dezember-Novelle 2025
- Ausbau der Geothermie, Wärmepumpen und Batteriespeicheranlagen
- Umwelt- und Klimabelange
BauGB-Upgrade 2026
- Strukturelle Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts
- Digitalisiertes Bauleitplanverfahren
- Vermeidung von Doppelprüfungen
- Straffung der Umweltprüfungen
Stärkung der Resilienz von Städten und Gemeinden
- Umgang mit Schrottimmobilien
- Enteignungsoptionen bei Unterlassung der Instandsetzung
Teilnahmegebühr: 149,– € (zzgl. 19 % MwSt.)
Teilnahmenachweis: § 15 FAO (2,5 h-FAO-Nachweis für FA für besonderes Verwaltungsrecht), inklusive instruktiver Präsentation
Zielgruppe: Fachanwält:innen für Verwaltungsrecht, Fachanwält:innen für Bau- und Architektenrecht, beratende Jurist:innen