EuGH schickt FIFA/UEFA vs. Super League in die nächste Runde

23.01.2024

EuGH schickt FIFA/UEFA vs. Super League in die nächste Runde

Von Dr. Niko Haug

Nachdem der EuGH am 21. Dezember 2023 das von der Sport- und Rechtswelt mit Spannung erwartete Urteil in der Rs. European Super League verkündet hatte, waren überwiegend Schlagzeilen wie „EuGH ebnet Weg für die Super League“ zu lesen. Suggeriert wurde eine herbe Niederlage der FIFA und der UEFA; große Sportverbände dürften die Veranstaltung anderer Wettbewerbe nicht von einer Genehmigung abhängig machen und hätten keine Handhabe gegen Konkurrenzwettbewerbe.

Genehmigungsbestimmungen der FIFA und UEFA als zentraler Entscheidungsgegenstand

Tatsächlich zeichnet das Urteil ein anderes Bild. Zentraler Gegenstand der Entscheidung sind die Genehmigungsbestimmungen der FIFA und der UEFA, die den regelungsunterworfenen Klubs und Spielern eine Teilnahme an Wettbewerben verbieten, die nicht von diesen Verbänden veranstaltet oder autorisiert werden, wobei ein Verstoß mit scharfen Sanktionen bewehrt ist. Nach den (zutreffenden) Feststellungen des vorlegenden Gerichts enthielten diese Bestimmungen zum Vorlagezeitpunkt weder materielle Kriterien noch detaillierte Verfahrensregeln für die Erteilung einer Genehmigung für einen Konkurrenzwettbewerb. Auf dieser Grundlage urteilte der EuGH im Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Genehmigungsbestimmungen, die keinen Beschränkungen, Bindungen sowie keiner Kontrolle unterliegen, gegen die Art. 101, 102, 56 AEUV verstoßen.

 

Eine andere Entscheidung wäre eine faustdicke Überraschung gewesen, hätte sie der FIFA und der UEFA doch einen Freifahrtschein erteilt, Konkurrenzwettbewerben die Genehmigung willkürlich und ohne Koppelung an legitime (sportliche) Ziele zu versagen. Auch die UEFA hatte offenbar mit der Unzulässigkeit ihrer Bestimmungen gerechnet und bereits im Juni 2022 die UEFA-Genehmigungsregeln für internationale Klubwettbewerbe (Ausgabe 2022) erlassen. Dieses 19-Seitige Reglement enthält umfassende materielle Kriterien und Verfahrensregeln.

 

Das Urteil stellt klar, dass Genehmigungsbestimmungen mit Genehmigungskriterien und Verfahrensregeln unionsrechtlich zulässig sein können. Dafür müssten die Regelungen transparent, objektiv, hinreichend bestimmt und nicht-diskriminierend sein. Damit eröffnet der EuGH eine neue Runde in der Auseinandersetzung zwischen der UEFA und der Super League, deren Kern die neuen UEFA-Regularien bilden, nach denen eine Super League wohl nicht zu genehmigen wäre. Im Weg steht insbesondere Art. 7 Abs. 4 des Reglements, der die erfolgreichsten Klubs der Vorsaison zur ausschließlichen Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben verpflichtet. Doch erfüllt diese Bestimmung die Anforderungen des EuGH – ist sie insbesondere nicht-diskriminierend?

Vereinbarkeit der Genehmigungsregeln mit dem EU-Kartellrecht?

Der Verfasser hat die UEFA-Genehmigungsregeln für internationale Klubwettbewerbe (Ausgabe 2022) bereits in seiner Dissertation (open access) umfassend auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht überprüft und bezweifelt die Zulässigkeit einzelner Bestimmungen auch nach der Lektüre des Urteils. Allerdings werfen die Entscheidungsgründe spannende Rechtsfragen bezüglich des Prüfungsinhalts auf, beispielweise ob transparente, objektive, hinreichend bestimmte sowie nicht-diskriminierende Genehmigungskriterien und Verfahrensregeln lediglich einen Marktmachtmissbrauch sowie eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung ausschließen. Damit wäre weiterhin Raum für eine bewirkte Wettbewerbsbeschränkung sowie die Anwendung des Meca-Medina-Tests.

Sicher ist: Das Urteil wirft mindestens so viele Fragen auf, wie es beantwortet. Auf also in die nächste Runde!

 

 

Dr. Niko Haug promovierte während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Sportrecht (Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M.) zu den Grenzen einer privaten Super-Liga im europäischen Spitzenfußball und steht vor dem Beginn seines Rechtsreferendariats. Das EuGH-Urteil in der Rs. European Super League wird er umfassend in einem Beitrag für die SpoPrax sowie in einem Annex zu seiner Dissertation besprechen.