Reformdruck im Sexualstrafrecht: Sollte Voyeurismus strafbar sein?

21.11.2025

Reformdruck im Sexualstrafrecht: Sollte Voyeurismus strafbar sein?

Publikation "Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen" schwebt links auf beigen Hintergrund und rechts ist das Portrait von Ronja Sanow zu sehen.

In den letzten Wochen ist der Name Yanni Gentsch mehrfach in den Nachrichten und Medien zu finden gewesen – im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Paragrafen 184k des Strafgesetzbuches. Dieser stellt seit vier Jahren das sogenannte Upskirting, das heimliche Filmen unter den Rock, unter Strafe. Yanni Gentsch fordert dies auch für den Fall, wenn nicht gestattete Foto- oder Videoaufnahmen bekleideter Körperteile mit sexualisierender Absicht gemacht werden. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Ronja Sanow beschäftigte sich eingehend mit voyeuristischen Bildaufnahmen und dem § 184k StGB in ihrer demnächst erscheinenden Dissertation Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen. Zugleich eine Betrachtung des Problems „bildbasierter sexualisierter Gewalt“.

Außerdem behandelt Dr. Sanow das Thema in kompakter Form in einem vor Kurzem erschienenen Gastbeitrag bei der LTO (Legal Tribune Online). Wer sich einen Eindruck in die kommende Publikation und in Dr. Sanows Reformvorschlag verschaffen möchte – ein Blick lohnt sich: Strafbarkeit voyeuristischer Fotos: So kann es gelingen

Mehr Informationen zur Publikation „Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen“

„Bildbasierte sexualisierte Gewalt“ ist ein zunehmendes Problem und rückt immer weiter in den kriminalpolitischen Vordergrund. Voyeuristische Bildaufnahmen zeigen dabei vielfach eine strafrechtliche Relevanz. Dieses Buch bietet eine dogmatische und fundierte Analyse der aktuellen Rechtslage in Bezug auf die Strafbarkeit der Herstellung, Nutzung und Verbreitung voyeuristischer Bildaufnahmen. Relevante Fallgruppen wie Deepfakes, Revenge Porn, Dickpics, Cyberflashing oder Sextortion werden genau beleuchtet. Dadurch wurden Regelungslücken und Widersprüche der strafrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang deutlich. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein konkreter Reformvorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches.