Gut verfasst?
Braucht Deutschland eine neue Verfassung?

29.01.2026

Gut verfasst?
Braucht Deutschland eine neue Verfassung?

Zu sehen ist ein Banner vom Newsletter mit dem Beiträger Jörg Phil Friedrich

In seiner neuen Kolumne „Gut verfasst?“ richtet Jörg Phil Friedrich den Blick auf das Grundgesetz und die Frage, wie belastbar es angesichts heutiger Herausforderungen noch ist. Er möchte damit einen offenen Diskurs anstoßen: Was trägt am Grundgesetz unverändert – und wo sehen wir als Gesellschaft Anlass, über Präzisierungen oder Weiterentwicklungen nachzudenken? Die Reihe lädt dazu ein, sich wieder intensiver mit unserem Grundgesetz zu beschäftigen.

Ein Beitrag von Jörg Phil Friedrich

Es ist paradox: Kaum jemand im Lande ist noch mit den Institutionen der Republik zufrieden, aber zugleich genießt das Grundgesetz, in dem diese Institutionen definiert sind, weiterhin höchstes Ansehen. Dabei wäre es gar nicht verwunderlich, wenn man in den Artikeln der Verfassung selbst nach den Gründen für die derzeitige Krise der politischen Institutionen suchen würde. Sie sind in einer Zeit und unter Bedingungen entstanden, die von der heutigen Situation weit entfernt sind.

 

Das Grundgesetz ist in die Jahre gekommen

Bald ist das Grundgesetz acht Jahrzehnte alt, es war die Antwort auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur, es stand am Anfang der sich abzeichnenden Trennung der Welt in zwei große paradigmatische Systeme: den parlamentarisch-demokratischen Westen und den sozialistisch-diktatorischen Osten. Zudem war vieles, was im Grundgesetz entworfen wurde, akademische Kopfgeburt, wenn auch orientiert am Scheitern der ersten deutschen Republik sowie einigen erprobten parlamentarischen Modellen, die allerdings unter anderen Bedingungen entwickelt worden waren und von denen das politische System, das im Grundgesetz definiert wurde, dann doch in wesentlichen Punkten abwich.

Seitdem ist die deutsche Verfassung zwar verändert und vor allem erweitert worden, in ihrem Kernbestand blieb sie jedoch unverändert. Die offensichtliche Krise der Institutionen könnte also ein guter Grund sein, zu fragen, ob es nicht Zeit ist für eine grundlegende Neugestaltung, für eine dritte deutsche Republik, die die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte kritisch aufnimmt und auf Basis der vielfältigen Erfahrungen mit demokratischen Verfassungen einen grundsätzlichen Neuansatz für das politische System wagt.

 

Respekt fürs Grundgesetz – aber nicht für seine Umsetzung

Natürlich sind die Beharrungskräfte stark und es ist immer der falsche Moment, ein solches Vorhaben zu beginnen. Diejenigen, die sich in den Institutionen eingerichtet haben, wie sie sind, haben kein Interesse an einer grundsätzlichen Änderung, insbesondere, wenn man die Regelungen und Prozeduren fragwürdig macht, in denen sie sich gut eingerichtet haben. Ein Vorhaben einer grundsätzlichen Verfassungsreform wäre leicht und wahrscheinlich aus besten Motiven zu diskreditieren. Viele dürften befürchten, und viele werden diese Befürchtungen teilen, dass mit einer Reform des konkreten Systems der parlamentarischen Republik die Demokratie beseitigt werden soll. Dass es sich vielmehr um eine Rettungsaktion für die parlamentarisch-republikanische Version der Demokratie handeln könnte, würden viele nicht glauben wollen.

Der Respekt für das Grundgesetz ist in den Medien, in der Öffentlichkeit und wohl auch in der Breite der Bevölkerung weiterhin hoch. Das ist verblüffend, wenn man bedenkt, dass der Respekt für die Institutionen, die entsprechend seinen Vorgaben funktionieren, quasi kaum noch vorhanden ist (vom Bundesverfassungsgericht einmal abgesehen). Es ist zugleich überraschend, weil man zugleich vermuten muss, dass kaum jemand den Text selbst in seinen wesentlichen Punkten gut kennt. Verbreitet sind einige Fragmente, wie etwa selbstverständlich der Satz von der unantastbaren Würde des Menschen sowie einige weitere Halbsätze aus dem Abschnitt über die Grundrechte.

Darüber hinaus ist auch unter Menschen, die sich für Elemente der parlamentarischen Republik interessieren, eine Vorstellung verbreitet, nach der im Grundgesetz die Vorstellungen früher Staatstheoretiker recht unmittelbar zu finden wären. So war der Schreiber dieser Zeilen in einem ausführlichen Rundfunkinterview etwa mit der These konfrontiert, dass im Grundgesetz die Gewaltenteilung zwischen dem Bundestag als Gesetzgeber und Regierung als Exekutive festgeschrieben wäre, und die Moderatorin war sehr überrascht, zu erfahren, dass es das Wort Gewaltenteilung im Grundgesetz nicht gibt und dass dort auch keineswegs der Bundestag als Gesetzgeber benannt ist. Popularisierende Darstellungen des Grundgesetzes sind denn auch, wenn man von den Grundrechten absieht und sich in die Details des Staatsaufbaus vertieft, sehr weit vom Wortlaut der Artikel entfernt. Eine wirkliche Gewaltenteilung nach klassischer Theorie war von den Autoren des Grundgesetzes ganz offensichtlich nicht gewollt, allgemein bekannt ist aber weniger das, was im Grundgesetz tatsächlich steht, sondern das, was man über die parlamentarische Republik bei ihren theoretischen Urvätern lesen kann (oder was wiederum von deren Schriften popularisiert verbreitet ist).

Über Anspruch, Wirklichkeit und öffentliche Erwartungen hinsichtlich der Gewaltenteilung wäre noch vieles zu sagen, das wird einem späteren Beitrag vorbehalten bleiben. Hier soll nur festgehalten werden, dass die Öffentlichkeit und die Bevölkerung den Widerspruch zwischen ihrer hohen Meinung vom Grundgesetz und ihrer Kritik gegenüber den Institutionen, die es definiert, offenbar so auflösen, dass sie vermuten, das Grundgesetz sei schon völlig in Ordnung, nur die Institutionen und die Akteure, die in ihnen wirken, würden den Normen oder wenigstens den Werten, den Prinzipien der Verfassung nicht genügen.

 

Ein konstruktiver Neuentwurf

Man könnte deshalb vermuten, dass es zuerst nötig wäre, über den tatsächlichen Inhalt des Textes aufzuklären und zu zeigen, dass die Institutionen der Republik den Vorgaben näher sind, als vielleicht angenommen wird, um dann darauf hinauszugehen, dass am Ende die Vorgaben selbst zu überdenken und zu erneuern sind. Nochmals: Ein solches Vorhaben würde sich in der derzeitigen politischen Stimmung immer dem Vorwurf aussetzen, dass die Kritik am Grundgesetz letztlich den „Feinden der Demokratie nützen würde“.

Deshalb ist zugleich ein konstruktiver Neuentwurf nötig, der sich am Kern des Grundgesetzes kritisch orientiert, internationale Erfahrungen sowohl mit Verfassungen, die die Ideen des deutschen Grundgesetzes rezipiert haben, als auch mit solchen, die andere Wurzeln haben, aufnimmt und politiktheoretisch sowie politikphilosophisch fundiert Um- und Neubauten wagt.

Es gibt viele Aspekte, die zu durchdenken, zu diskutieren und neu zu entwerfen sind. Da sind zum einen die Elemente des Aufbaus des politischen Systems der Republik, die Gewaltenteilung, die Rolle der Parteien, die Prinzipien des Föderalismus, die Umsetzung der Volkssouveränität, die Rolle und die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts und viele weitere. Auch die Formulierung des Kataloges der Grund- und der Menschenrechte muss durchdacht und hinsichtlich der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, aber auch der Erwartungen kommender Herausforderungen neu fokussiert werden.

Schließlich muss auch die Frage gestellt werden, was überhaupt in eine Verfassung gehört, wer sie ohne tiefe juristische Kenntnisse lesen, verstehen und nutzen können sollte, und was in allgemeine und was in einfache Bundesgesetze gehört. Das ursprüngliche Grundgesetz war vergleichsweise klar und verständlich, auch wenn es hier und da bereits sehr kleinteilig wurde. Spätere Änderungen wurden immer umständlicher, detaillierter, sie regelten Details bis ins Kleinste. Die Idee dahinter könnte gewesen sein, dass man in Zeiten, in denen die Mehrheiten ausreichten, Details festlegen wollte, die spätere, knappere Mehrheiten nicht mehr ohne Weiteres ändern würden können. Man scheute sich, Grundsätze und Prinzipien etwa der europäischen Integration zu bestimmen, und erging sich stattdessen in kleinlichen Vorschriften. Das tut dem Zweck einer Verfassung keinen Gefallen.

 

Einladung zur Diskussion

Um all dies wird es in kommenden Beiträgen gehen. Sie sind eine Einladung zur Diskussion, sie sollen Impulse für eine konzeptionelle Arbeit geben, die nicht im akademischen Kreis verbleibt, sondern sich in die öffentliche Debatte wagt und die diese treiben und ihr eine Richtung geben will. Die Beiträge kommen von jemandem, der nicht Verfassungsrechtler ist und der nicht hauptberuflich an einer Universität lehrt und forscht, sie kommen von einem publizistisch arbeitenden Philosophen, der sich an der Grenze, auf der Schwelle zwischen akademischer Welt und Öffentlichkeit befindet. Das könnte eine Chance sein, eine akademische Diskussion, die wohl längst begonnen hat, in die breite Öffentlichkeit zu tragen und mit langem Atem ein konstruktives Projekt für die Zukunft der parlamentarischen Republik als bester Form der modernen Demokratie voranzubringen.

Über den Autor

Jörg Phil Friedrich studierte zuerst Physik und Meteorologie und später Philosophie. Er ist Diplom-Meteorologe und Master of Arts in Philosophie. Heute arbeitet er zu Fragen der Religionsphilosophie, der Wissenschaftsphilosophie und der politischen Philosophie. Von Jörg Phil Friedrich erschien zuletzt: Republik in der Krise. Was eine lebendige Demokratie ausmacht. Claudius 2025.

Kolumne Gut verfasst?
In seiner neuen Kolumne „Gut verfasst?“ möchte Jörg Phil Friedrich dazu anregen, das Grundgesetz vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen neu zu bedenken und öffentlich zu diskutieren.

 

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