Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis
12.06.2026 | 14 – 16:30 Uhr
Ab dem 12. Juni 2026 gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein neues Asylsystem – das reformierte GEAS.
Passend dazu widmet sich das Webinar den wichtigsten Änderungen im neuen Asylrecht und den zu Tage getretenen Reibungspunkten zwischen den unmittelbar anwendbaren europäischen Verordnungen und der nationalen Umsetzung. Dabei werden insbesondere das neue materielle Asylrecht und das neue Verfahrensrecht unter Begutachtung der folgenden Verordnungen praxisgerecht dargestellt:
- Statusverordnung (StatusVO),
- Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO),
- Asylverfahrensverordnung (AsylVfVO).
Das Webinar vermittelt Ihnen die wichtigsten Regelungen des neuen GEAS zum Stichtag 12.06.2026. Sie erhalten eine präzise Darstellung der maßgeblichen Stichtage und Übergangsregelungen für die rechtskonforme Anwendung in der Rechtspraxis.
Teilnahmegebühr: 149,– € (zzgl. 19 % MwSt.)
Teilnahmenachweis: § 15 FAO (2,5 h-FAO-Nachweis für Fachanwaltschaft Migrationsrecht), inklusive instruktiver Präsentation
Zielgruppe: Rechtsanwält:innen, Fachanwaltschaft für Migrationsrecht, Richter:innen, Behörden sowie Migrations- und Sozialverbände
Es erwartet Sie:
Christian Keitel
ist Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart und als stellvertretender Vorsitzender der 13. Kammer (Migrationsrechtskammer) sowie als Teil der GEAS-AG des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit den neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vertraut. Er führt landesweit Fortbildungen zum GEAS durch und lehrt Migrationsrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.