Professioneller eSport im Spannungsfeld von Berufsfreiheit, Arbeits- und Datenschutzrecht

24.03.2026

Professioneller eSport im Spannungsfeld von Berufsfreiheit, Arbeits- und Datenschutzrecht

Header des Newsbeitrages zum Sportrecht. Zu sehen ist eine Rennbahn auf orangenem Grund. Im Vordergrund ist der Autor Bastian Orlowski zu sehen.

von Dr. Bastian Orlowski

Der professionelle eSport ist nicht länger eine unbestimmte Entität in einer rechtsfreien Zone, sondern eine Querschnittsmaterie, auf die bewährte rechtliche Schutz- und Strukturkonzepte praktische Anwendung finden – unter Beachtung der Charakteristika des digitalen Sportwettkampfes. In seiner Dissertation hat der Verfasser die verschiedenen Aspekte des eSports unter dem Blickwinkel der Berufsfreiheit sowie des Arbeits- und Datenschutzrechts dogmatisch untersucht, die nachfolgend auszugsweise vorgestellt werden.

eSport als kompetitives Spielen digitaler Spiele

Unter Rückgriff auf Wissenschaftstheorie und Sprachphilosophie wird durch eine Explikation das kompetitive Spielen digitaler Spiele als konstitutives Merkmal der eSport-Entität identifiziert und damit zugleich die durch verschiedene Verwendungsweisen unscharfe Bedeutung des Ausdrucks „eSport“ präzisiert.

eSport im Schutzbereich der Berufsfreiheit

Die bisher ungeklärte Frage, ob professioneller eSport in Deutschland rechtlich als eigenständige Berufstätigkeit anzuerkennen ist, hat im Hinblick auf dessen rasante Entwicklung in den vergangenen Jahren an Dringlichkeit gewonnen. Die Untersuchung legt dar, dass die spezifischen Merkmale des professionellen eSports – etwa die Langlebigkeit der im eSport relevanten Digitalspiele, die reglementierten Wettbewerbsstrukturen und die Generierung von Einkünften aus vielfältigen Quellen – vollumfänglich die Qualitätsanforderungen für eine verfassungsrechtliche Anerkennung erfüllen. Damit wird das Verständnis von „Beruf“ im Sinne von Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG erweitert und der professionelle eSport als moderne Form der Erwerbstätigkeit rechtlich stärker anerkannt als bislang. Dies verleiht der wirtschaftlichen Betätigung professioneller eSportler:innen – wie derjenigen anderer Berufssportler:innen – grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 GG.

Arbeitnehmerstatus

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Einstufung von Individualspieler:innen. Die Untersuchung qualifiziert diese als „Arbeitnehmer“ im Sinne von § 611a Abs. 1 S. 1 BGB – eine Bewertung mit erheblichen praktischen Konsequenzen. Sie sichert professionellen eSportler:innen Zugang zu arbeitsrechtlichem Schutz, Sozialversicherungspflicht und weiteren klassischen Arbeitnehmerprivilegien.

Datenschutz beim Talentscouting

Parallel dazu wird die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung von Informationen über Disziplinarmaßnahmen analysiert. Diese Informationen betreffen Maßnahmen, die Publisher-Studios und/oder externe Wettkampfveranstalter:innen gegen eSportler:innen ergriffen haben oder möglicherweise noch ergreifen werden – weil diese gegen die Nutzungs-, Verhaltens- und/oder Wettkampfbedingungen verstoßen haben oder unter Verdacht stehen, dies getan zu haben. Die Dissertation bewertet die Verarbeitung dieser Daten zur Talentakquirierung als zulässig gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) und f) DSGVO auf Grundlage der Vertragsanbahnung als auch gestützt auf die berechtigten Interessen der akquirierenden eSport-Organisationen. Dies schafft Klarheit über die rechtmäßigen Bedingungen, unter denen eSport-Organisationen solche personenbezogenen Daten von Athlet:innen verarbeiten dürfen.

 

 

Dr. Bastian Orlowski, LL.M., ist Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) in Hannover mit Spezialisierung auf IT-Recht, insbesondere künstliche Intelligenz und Datenrecht. Er promovierte an der Leibniz Universität Hannover zum Thema Professioneller eSport in Deutschland im Spannungsfeld von Berufsfreiheit Arbeits- und Datenschutzrecht. Sein Werk ist aktuell im Nomos Verlag erschienen.