Corona im Spiegel des Sozialrechts: Was tun, wenn Long-COVID bleibt?

12.05.2026

Corona im Spiegel des Sozialrechts: Was tun, wenn Long-COVID bleibt?

Zu sehen ist der Header zum Thema Sozialrecht und Sozialwesen mit der Autorin Christine Osterland

von Christine Osterland

Was passiert, wenn die Auswirkungen einer COVID-19-Infektion nicht mehr verschwinden? Dr. med. Kirsten Wittke vom Charité Fatigue Centrum gab im Rahmen des 58. Kontaktseminars des Deutschen Sozialrechtsverbands e.V. einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand zu Long-Covid und Post-Covid. Das Verständnis des Erkrankungsspektrums und dessen Einordnung sind von besonderer sozialrechtlicher Relevanz, da die hieraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen Leistungsansprüche (z.B. auf Heilbehandlung, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente, Pflegeleistungen) begründen können.

Zahl der Erkrankten und Krankheitsspektrum

Für eine zielführende Diskussion der Thematik ist laut Wittke vom Charité Fatigue Centrum zunächst eine klare Abgrenzung der Begrifflichkeiten erforderlich. Nach der Einordnung der WHO wird in den ersten vier Wochen nach einer Corona-Infektion von einer akuten Phase gesprochen. Persistieren die Symptome darüber hinaus, wird dies als Long-Covid klassifiziert. Ab einem Zeitraum von drei Monaten anhaltender Symptome spricht man von einem Post-Covid-Syndrom. Das Spektrum der Folgeerkrankungen nach einer Infektion ist breit gefächert. So ist z.B. bekannt, dass COVID-19 unter anderem als „Trigger“ für Erkrankungen wie das Guillain-Barré-Syndrom wirken kann. Diese gehören jedoch nicht direkt zum Post-Covid-Spektrum, sondern stellen eigenständige Folgeerkrankungen dar. Die führenden Symptome eines Post-Covid-Syndroms sind Fatigue und eine ausgeprägte Belastungsintoleranz. ME/CFS stellt laut Wittke nur eine Untergruppe des Post-Covid-Syndroms dar. Etwa 10 Prozent der Post-Covid-Patienten erfüllen die Kriterien für ME/CFS. Für die klinische Praxis spielt es jedoch keine Rolle, ob ME/CFS durch COVID-19 oder eine andere Erkrankung ausgelöst wurde, weshalb solche Krankheitsbilder unter dem Begriff des postakuten Infektionssyndroms (PAIS) zusammengefasst werden. Diese Erkrankungen sind nicht neu, jedoch hat sich durch die Pandemie sowohl die Häufigkeit als auch die Relevanz der Erkrankungen erheblich verändert. ME/CFS ist dabei weit mehr als eine chronische Fatigue. Das zentrale Symptom ist die ausgeprägte Belastungsintoleranz, die bei den Betroffenen oft mit weiteren Beschwerden wie starken, teils unklar erklärbaren Schmerzen, erheblicher Licht- und Geräuschintoleranz sowie Kreislauf- und kognitiven Problemen einhergeht.

Keine einheitlichen Diagnosekriterien

Ein Hindernis bei der Erfassung der Erkrankten ist die Tatsache, dass verschiedene Diagnosekriterien parallel existieren. Einerseits gibt es die enger gefassten kanadischen Diagnosekriterien, auf die auch das Fatigue Centrum zurückgreift, andererseits die vereinfachten US-amerikanischen Kriterien. Welches Diagnosemodell zur Anwendung kommt, ist jedoch weder standardisiert noch verbindlich festgelegt.

Behandlungsmöglichkeiten und Versorgungslage

Nach wie vor existieren keine für die Behandlung von ME/CFS zugelassenen Medikamente. Laut Wittke sei es jedoch unerlässlich, die Erkrankung besser zu verstehen und verschiedene Therapieansätze systematisch zu testen. Die Richtlinie des G-BA zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung von Versicherten mit Verdacht auf Long-Covid oder ähnlichen Erkrankungen weist insbesondere Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten und Hochschulambulanzen zentrale Aufgaben in der Diagnostik und Behandlung zu. Dabei stehen Hausärzte in einer besonders wichtigen Position. Ob diese Strukturen in der Praxis umsetzbar sind, sei jedoch fraglich. Besonders bei schwerstbetroffenen Patienten sieht Wittke große Versorgungslücken. Sie betonte daher die Notwendigkeit spezialisierter Ambulanzen und einer aufsuchenden Versorgung. Therapeutische Ansätze umfassen die Immunadsorption zur Entfernung schädlicher Antikörper, die hochdosierte Gabe von Immunglobulinen zur Neutralisierung von Autoantikörpern sowie den Einsatz von Rituximab, das die Zellen zerstört, die Autoantikörper produzieren. Zum Abschluss hob Wittke nachdrücklich die dringende Notwendigkeit hervor, die Versorgungssituation insbesondere für Schwerstbetroffene zu verbessern und praxistauglich zu gestalten.

Fazit

Trotz gewachsener Aufmerksamkeit für Long- und Post-Covid bestehen weiterhin erhebliche Defizite. Insbesondere für schwerstbetroffene Patienten ist die Versorgung vielfach unzureichend, während es zugleich in zentralen Bereichen an belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt. Die mangelhafte wissenschaftliche Erkenntnislage kann und wird sich erschwerend auf die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche auswirken.

Christine Osterland, Richterin am Sozialgericht Hamburg, z.Zt. wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundessozialgericht in Kassel.