Premiere im Bundessozialgericht: Der erste sozialrechtliche Moot-Court

14.04.2026

Premiere im Bundessozialgericht: Der erste sozialrechtliche Moot-Court

Zu sehen ist der Header zum Thema Sozialrecht und Sozialwesen mit dem Autor Dirk Felmeden

von Dirk Felmeden

Am 14. Januar 2026 erlebte das deutsche Sozialrecht eine besondere Premiere. Zum ersten Mal richtete das Bundessozialgericht in Kassel einen Moot-Court im Sozialrecht aus, ein simulierter Verhandlungstag, bei dem Studierende praxisnah vor Gericht argumentieren konnten.
 
Der Moot-Court ist ein Wettbewerbsformat, das traditionell aus dem internationalen und zivilrechtlichen Mooting bekannt ist. Ziel ist es, junge Juristinnen und Juristen frühzeitig mit juristischen Fragestellungen und prozessualen Anforderungen vertraut zu machen. Beim sozialrechtlichen Moot wurden diese Elemente nun gezielt auf ein für unseren Rechtsstaat wichtiges Rechtsgebiet übertragen.

Praxisnahe Verhandlungs- und Argumentationserfahrung

Zehn Studierendenteams aus Hochschulen in ganz Deutschland nahmen am Wettbewerb teil. Die Teams hatten im Vorfeld einen sozialrechtlichen Fall aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bearbeitet, in dem die Feststellung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten sowie deren Zuordnung beim Vater auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung der Eltern streitig war. Zu dem Fall reichten die Teams ausführliche Schriftsätze ein und trugen am Verhandlungstag ihre Positionen entweder als Kläger oder als Beklagte vor einer Jury aus Richterinnen und Richtern am Bundessozialgericht vor.
 
Die Verhandlungen fanden öffentlich im Elisabeth-Selbert-Saal des Gerichts statt und boten damit den Teilnehmenden eine einzigartige Gelegenheit, gerichtliche Praxis unmittelbar zu erleben, weit über das hinaus, was klassische Universitätsveranstaltungen vermitteln können. So betonte die Veranstaltung nicht nur fachliches Wissen, sondern auch kommunikative Kompetenz und Teamarbeit. Fähigkeiten, die für die spätere Berufspraxis als Anwältin, Anwalt, Richterin oder Richter im Sozialrecht sowie als Juristin oder Jurist in der Sozialverwaltung von zentraler Bedeutung sind.

Auszeichnungen am Ende des Tages

Am Ende des Tages standen die Ergebnisse des Wettbewerbs fest: Das Team der Humboldt-Universität zu Berlin belegte den ersten Platz, gefolgt von Studierenden der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und dem Team I der Ruhr-Universität Bochum. Alle Teams wurden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung mit Urkunden und wertvollen Buchpräsenten ausgezeichnet.

Bedeutung für Ausbildung und Rechtsstaat

In ihrer Begrüßung wies Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, darauf hin, dass Sozialrecht kein Nebenschauplatz, sondern vielmehr ein Kerngebiet der Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips sei. Gerade angesichts der gesellschaftlichen Relevanz sozialrechtlicher Fragestellungen sei es wichtig, Studierende frühzeitig für dieses Rechtsgebiet zu gewinnen und praxisnahe Ausbildungsformate zu fördern.
 
Der erste sozialrechtliche Moot-Court hat gezeigt, wie bereichernd ein solches Format für die juristische Ausbildung sein kann. Er stärkt nicht nur Prozesse der Argumentation und Verhandlungsführung, sondern macht auch deutlich, wie lebendig und gesellschaftlich relevant das Sozialrecht ist.
 
„Wir haben heute junge Juristinnen und Juristen erlebt, die uns mit ihrem Engagement und ihrem Auftreten begeistert haben. Wir freuen uns auf eine Fortsetzung des Moot-Court Sozialrecht am Bundessozialgericht“, so Dr. Fuchsloch in ihren Abschlussworten.
Das Moot-Court-Team des Bundessozialgerichts bedankt sich bei allen teilnehmenden Teams für ihr besonderes Engagement und ihre hervorragende Arbeit und freut sich, auch in Zukunft eine Plattform für den Austausch über sozialrechtliche Themen bieten zu können.

Dirk Felmeden, Fachliche Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesozialgerichts, Kassel.

Moot Court 2025-2026_Gruppenbild, Bildnachweis: Bundessozialgericht, Jochen Jungermann