Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 und Hildesheimer Erklärung

14.04.2026

Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 und Hildesheimer Erklärung

Zu sehen ist der Header zum Thema Sozialrecht und Sozialwesen mit den beiden Autoren Sebastian Rahn und Lars Bieringer

von Prof. Dr. Sebastian Rahn und Lars Bieringer

Am 5. und 6. März kamen rund 600 Expert:innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis an der Universität Hildesheim zusammen, um über die Zukunft der Schulsozialarbeit zu diskutieren. Zum Abschluss des Bundeskongresses wurde die Hildesheimer Erklärung mit zentralen Forderungen zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit verabschiedet. Die Verfasser wurden aufgrund ihrer im Jahr 2025 durchgeführten bundesweiten Befragung von über 5.000 Fachkräften der Schulsozialarbeit eingeladen, die Hildesheimer Erklärung fachlich zu kommentieren. Diese Stellungnahme wird im Folgenden dargestellt.

Trägerunterstützung und Kooperationsstrukturen als zentrale Rahmenbedingungen

In der Erklärung werden „ausreichend Ressourcen für Planung, Qualitätssicherung und fachliche Begleitung“ gefordert, etwa für Supervision, Fachberatung und eine koordinierende Fachaufsicht. Damit ist aus Sicht der Verfasser die zentrale Bedeutung der Träger von Schulsozialarbeit angesprochen und diese lässt sich anhand ihrer Ergebnisse gut bestätigen. Fachkräfte, die durch ihren Träger stark unterstützt werden, übernehmen seltener fachfremde Aufgaben und fühlen sich insgesamt in ihrem professionellen Handeln gestärkt. Supervision, die derzeit etwa 60 % der Fachkräfte nutzen, erweist sich in der Befragung als ein zentraler Bestandteil dieser Unterstützungsstrukturen. Des Weiteren zeigt sich, dass die in der Erklärung geforderten schulspezifischen Kooperationsvereinbarungen sowie feste Strukturen multiprofessioneller Zusammenarbeit noch nicht flächendeckend vorhanden sind. Beim Aufbau entsprechender Kooperationsstrukturen spielen die Schulleitungen eine zentrale Rolle – von ihrer Haltung und ihrem Handeln hängt es den Analysen zufolge maßgeblich ab, wie Schulsozialarbeit am Schulstandort institutionell etabliert werden kann. Beide Aspekte verdeutlichen, dass Schulsozialarbeit nicht im „luftleeren Raum“ agiert, sondern in spezifische Steuerungsstrukturen eingebettet ist, die es in Zukunft noch genauer zu betrachten gilt.

Der Weg zu einer bedarfsgerechten Schulsozialarbeit

Die Erklärung fordert zudem einen „flächendeckenden, dauerhaft gesicherten Ausbau mit ausreichenden Ressourcen“. Die Analyse der administrativen Strukturen zeigt: Zwei Bundesländer haben einen flächendeckenden Ausbau an allgemeinbildenden Schulen bereits erreicht. Das Beispiel des Saarlandes macht jedoch auch deutlich, dass ein flächendeckender Ausbau nicht automatisch eine ausreichende Ausstattung bedeutet. Teilweise arbeiten Fachkräfte dort nur mit 0,25 VZÄ an einzelnen Schulen, weshalb ein bloßer flächendeckender Ausbau nicht ausreicht – umso wichtiger ist die Forderung der Hildesheimer Erklärung nach mindestens einer vollen Stelle pro Schule.

Der geforderte Betreuungsschlüssel

Zudem wird seit der Dortmunder Erklärung intensiv über den Betreuungsschlüssel von 1:150 diskutiert. Gleichzeitig wissen wir derzeit noch wenig darüber, wie weit die einzelnen Bundesländer tatsächlich von diesem Ziel entfernt sind. Aus diesem Grund haben die Verfasser vor kurzem eine Anfrage an alle zuständigen Ministerien versendet, um entsprechende Zahlen zu erheben. Die Ergebnisse dieser Recherche werden gemeinsam mit den Auswertungen der bundesweiten Befragung einer für das Ende des Jahres geplanten Veröffentlichung präsentiert. Dabei hat sich jedoch gezeigt: Diese Zahlen zu ermitteln, ist nicht so einfach. Viele Länder verfügen insbesondere zu den Stellen in kommunaler Trägerschaft über keine belastbaren Daten. Außerdem ist häufig unklar, was genau zur Schulsozialarbeit gezählt wird und was nicht – etwa im Kontext der Sozialen Arbeit an berufsbildenden Schulen. Gerade vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus schulbezogener Sozialarbeit, des Startchancen-Programms und des Rechtsanspruchs auf Ganztag wird es umso wichtiger, ein gemeinsames Verständnis von Schulsozialarbeit zu entwickeln.

Fazit

Gerade deshalb kommt dem Bundeskongress Schulsozialarbeit eine besondere Bedeutung zu: als Forum des länderübergreifenden Austauschs und mit der Hildesheimer Erklärung, die den Diskurs darüber bündelt, was unter Schulsozialarbeit verstanden wird.

Dr. Sebastian Rahn ist Professor für Sozialisation, Erziehung und Bildung über die Lebensalter an der htw saar.

Lars Bieringer (M.A.) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der htw saar.