Ökodesign-Verordnung – Start der Trilog-Verhandlungen

08.08.2023

Ökodesign-Verordnung – Start der Trilog-Verhandlungen

Fehse_ProductCompliance

Beitrag von Dr. Marthe-Louise Fehse

Am 30.3.2022 hat die Kommission den Vorschlag einer neuen Ökodesign-VO vorgelegt. Die Ökodesign-VO soll die derzeit geltende Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG) ablösen. Sie ist kein bloßes Update der veralteten Richtlinie, sondern eine grundlegende Neuordnung umweltbezogener Anforderungen an Produkte. Nachdem der Rat im Mai 2023 seine Position festgelegt hatte, hat schließlich auch das Parlament am 12.7.2023 seinen Bericht verabschiedet. Mit diesen Positionen gehen die drei Institutionen nun in die Trilog-Verhandlungen. Mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024 ist zu erwarten, dass die Verhandlungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Ökodesign-VO als gesetzgeberischer Rahmen

Wie bisher, soll die Ökodesign-VO den gesetzgeberischen Rahmen abbilden, während produktspezifische Anforderungen in delegierten Rechtsakten konkretisiert werden (künftig „Leistungsanforderungen“ und „Informationsanforderungen“). Die delegierten Rechtsakte justieren – wie bisher auch – zugleich den Anwendungsbereich der Verordnung. Als Alternative zu delegierten Rechtsakten sind weiterhin auch Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft vorgesehen, von denen in der Vergangenheit jedoch wenig Gebrauch gemacht wurde. Weiterhin handelt es sich bei der Ökodesign-VO um einen Rechtsakt nach dem Vorbild des New Legislative Framework.

Ausweitung des Anwendungsbereichs

Der Kommissionsvorschlag weitet den potenziellen Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-VO massiv aus. Während bislang lediglich die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte in delegierten Rechtsakten geregelt werden konnte, sollen diese nunmehr für sämtliche Produkte festgelegt werden können. Maßgeblich ist der potenzielle Beitrag der Produkte zur Verwirklichung der Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzziele der Union. Gegenstand der delegierten Rechtsakte sind nicht mehr nur die Energieeffizienz, sondern sämtliche Aspekte, die Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit eines Produktes haben. Zu den Ökodesign-Anforderungen der neuen Ökodesign-VO zählen daher beispielsweise die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten, das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe, der Rezyklatanteil in Produkten, Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten, die Reparierbarkeit sowie die Ressourceneffizienz und (weiterhin) die Energieeffizienz. Das Parlament fordert darüber hinaus ein Verbot der sog. geplanten Obsoleszenz.

Einführung des digitalen Produktpasses

Eine weitere wesentliche Neuerung der Ökodesign-VO stellt der digitale Produktpass dar, der nach und nach Eingang in zahlreiche neuere Produktharmonisierungsrechtsakte finden wird. Der digitale Produktpass soll den Akteuren entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen, auf die für sie relevanten Produktinformationen zuzugreifen, die Überprüfung der Produktkonformität durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtern und die Rückverfolgbarkeit von Produkten entlang der Wertschöpfungskette verbessern. Es soll zudem ein Register geben, in dem die im Produktpass hinterlegten Informationen gespeichert werden (Produktpassregister). Sowohl das Parlament als auch der Rat betonen in diesem Zusammenhang jedoch den notwendigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte

Eine weitere wesentliche Neuerung im Kommissionsentwurf ist die Offenlegungspflicht der Wirtschaftsteilnehmer über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Bereits aufgrund des Kommissionsentwurfs sollte die Kommission in delegierten Verordnungen die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte unter bestimmten Bedingungen verbieten können. Sowohl der Rat als auch das Parlament fordern eine Verschärfung dieses Verbots. Der Rat möchte die Vernichtung von Bekleidung und Bekleidungszubehör grundsätzlich verbieten. Entsprechende Verbote fordert das Parlament ebenfalls für Textilien und Schuhe sowie Elektro- und Elektronikgeräte.

 

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte, in der sie schwerpunktmäßig zur Produkt- und Lieferkettencompliance berät. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen bloggt sie regelmäßig über aktuelle Themen rund um das Umwelt- und Produktrecht, welche einen Beratungsschwerpunkt der Kanzlei bilden.
Marthe-Louise Fehse wird einen Einführungsband zur EU-Bauprodukteverordnung sowie gemeinsam mit ihrem Kollegen Dr. Jens Nusser zur Ökodesgin-Verordnung verfassen, die beide im kommenden Jahr im Nomos Verlag erscheinen werden.