Rezensionen

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Kapitalschutz bei den atypischen Personenhandelsgesellschaften de lege lata und de lege ferenda
»Insgesamt gelingt es Verf., das Phänomen der atypischen Personengesellschaft umfassend zu beleuchten. Verdienstvoll ist auch die systematische Verknüpfung von insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regeln, ohne die ein stimmiges Ganzes nicht entstehen kann. Selbst wenn man ähnliche Ergebnisse schon rechtsfortbildend für begründbar hält, so ist doch eine gesetzliche Regelung allemal vorzugswürdig und längst überfällig. Es wäre zu wünschen, dass sich der Gesetzgeber diese Steilvorlage zu Herzen nimmt und für die atypische Personengesellschaft auf Basis der hier entwickelten Vorschläge ein klares und konsistentes Gläubigerschutzsystem entwickelt.«

Prof. Dr. Christoph Teichmann, ZHR 1/2025