Die Produktbeobachtungspflicht im digitalen Zeitalter

28.08.2025

Die Produktbeobachtungspflicht im digitalen Zeitalter

Zu sehen ist der Header zum Thema Product Compliance mit dem Portrait des Autors Raphael Brenner

von Dr. Raphael Brenner

Im Rahmen der Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB hat ein Hersteller nicht nur fehlerfreie Produkte in den Verkehr zu bringen, er muss auch nach dem Inverkehrbringen seine Produkte im Feld auf bisher unentdeckt gebliebene gefährliche Eigenschaften beobachten und gegebenenfalls Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreifen. Diese Produktbeobachtungspflicht begründet eine Verantwortung des Herstellers für das Produkt über den Zeitpunkt des Inverkehrbringens hinaus.

Zunehmende Produktgefahren bei smarten Produkten nach dem Inverkehrbringen

Bei Software und Softwareprodukten (smarte Produkte) ist eine abschließend sichere Entwicklung „am Reißbrett“ kaum möglich. Moderne Software ist hochkomplex und deshalb fehleranfällig. Sie kann nicht auf jedes potenzielle Einsatzszenario wirtschaftlich sinnvoll getestet werden und ist von einer Vielzahl von Umweltvariablen abhängig, die sich im Laufe der Zeit verändern können. So führt die Vernetzung mit anderen Systemen zu nicht vollumfänglich abschätzbaren Kombinationsrisiken und Fehlfunktionen ergeben sich häufig erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Systeme. Zudem werden Schwachstellen der Software oft erst im Laufe der Zeit bekannt und Bedrohungslagen ändern sich fortlaufend.

Bedeutungsgewinn der Produktbeobachtungspflicht

Aufgrund dieser Komplexitäten und Unsicherheiten nach dem Inverkehrbringen kommt es bei smarten Produkten zu einem Bedeutungsgewinn der Produktbeobachtungspflicht. Die herstellerseitigen Pflichten bei der Produktbeobachtung im digitalen Zeitalter zu kennen, wird zu den Grundvoraussetzungen gehören, um eine Haftung zu vermeiden. Allerdings gehört die Produktbeobachtungspflicht hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Reichweite seit jeher zu den umstrittensten Bereichen der Produkthaftung.

Verfügbarkeit von Echtzeitdaten

Da smarte Produkte fortlaufend Daten auch über ihren Zustand im Feld sammeln und kommunizieren können, ergibt sich für Hersteller eine zunehmende Datenmenge, welche technisch im Rahmen der Produktbeobachtungspflicht ausgewertet werden kann und Erkenntnisse auf bisher unbekannte Gefahren und Produktunsicherheiten liefert.

Smarte Gefahrenabwehrmaßnahmen

Zudem ermöglicht die Digitalisierung und Vernetzung dieser smarten Produkte neue Gefahrenabwehrmaßnahmen. Smarte Produkte schaffen eine direkte und effektive Kommunikations- und Interaktionsebene zwischen Hersteller und Nutzer. Damit können zur Gefahrensteuerung zielgerichtete Warnungen, fehlerbehebende Updates oder gar die Deaktivierung eines Produkts per Fernzugriff erfolgen. Aufgedrängte Updates und Zwangsdeaktivierungen stehen allerdings potenziell in Konflikt mit dem Eigentumsrecht des Nutzers.

Gesetzliche Anknüpfungspunkte

Die Fehlerbehebung und Beseitigung von Produktgefahren durch Updates steht auch im Fokus der neuen Produkthaftungsrichtlinie und des Cyber Resilience Acts. Die damit einhergehende Einführung der Produktbeobachtungspflicht insbesondere durch die neue Produkthaftungsrichtlinie – quasi durch die Hintertür – ist bemerkenswert und zeigt den Bedeutungsgehalt, den auch der europäische Gesetzgeber dieser einräumt.

 

 

Dr. Raphael Brenner ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Noerr im Bereich Produkthaftung & Product Compliance. Er promovierte am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie (Prof. Dr. Thomas Riehm). Seine Dissertation zum Thema „Die Produktbeobachtungspflicht im digitalen Zeitalter – Chancen und Herausforderungen für Hersteller“ entstand im Zuge des vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Forschungsverbundes „Sicherheit in der Alltagsdigitalisierung (ForDaySec)“. Sie erscheint demnächst im Nomos Verlag.