Qualitätsentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

15.07.2026

Qualitätsentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Zu sehen ist der Header zum Thema Sozialrecht und Sozialwesen mit dem Autor Jannik Welp

von Jannik Welp

Das SGB VIII sieht vor, dass Landesjugendämter Empfehlungen zur Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entwickeln (§ 85 Abs. 2 SGB VIII). Dies gilt auch für die Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Der Verfasser hat sich Empfehlungen der Landesjugendämter aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie vom Bayerischen Jugendring genauer angeschaut. Ein Ausschnitt der Ergebnisse wird folgend dargestellt.

Dialoge, Standards, Daten – unterschiedliche Herangehensweisen der Landesjugendämter

Trotz Überschneidungen lassen sich bei den Landesjugendämtern unterschiedliche Herangehensweisen in der Erarbeitung von Empfehlungen erkennen. Die Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland haben mit Fachkräften der Kommunalen Jugendarbeit Bausteine für örtliche Qualitätsdialoge erarbeitet. Der Bayerische Jugendring formuliert basierend auf Dialogen mit Fachkräften der OKJA mögliche Standards für die Praxis. Das niedersächsische Landesjugendamt bündelt für seine Empfehlungen die Erkenntnisse aus einem Projekt mit vier Modellregionen und koppelt die Qualitätsentwicklung eng an eine datenbasierte und partizipative Jugendhilfeplanung.

Kinder und Jugendliche als Qualitätsentwickler:innen

Kinder und Jugendliche sollten bewusst als Qualitätsentwickler:innen gesehen werden. Partizipation ist ein zentrales Prinzip der OKJA. Dieses Prinzip kann allerdings nicht auf die Ko-Produktion des pädagogischen Angebotes beschränkt werden, sondern gilt auch für deren Qualitätsentwicklungsprozesse. Qualität ist relational und kann nur im Kontext von Anforderungen verschiedener Anspruchsgruppen an einen Gegenstand diskutiert werden. Kinder und Jugendliche sind mitunter abhängige Stakeholder, die hinsichtlich ihrer Durchsetzungspotenziale einen Nachteil gegenüber anderen Anspruchsgruppen haben. Dabei ist Beteiligung ein Recht. Nicht dessen Gewährung sollte in politischen Kontexten begründungspflichtig sein, sondern vielmehr dessen Verwehrung. Daran lassen sich Fragen zur Qualität von Qualitätsentwicklungsprozessen anschließen, welche eine kindheits- und jugendgemäße Beteiligung genauer betrachten.

Jugendhilfeplanung und Qualitätsentwicklung zusammen denken

Qualitätsentwicklung in der OKJA sollte zudem enger mit Jugendhilfeplanung in Verbindung gebracht werden. Jugendhilfeplanung ist das zentrale Instrument zur Gestaltung der örtlichen Infrastruktur. Sie umfasst mindestens die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung, welche geeignete Maßstäbe und Prozesse zur Bewertung von Qualität voraussetzen. Ein durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedetes Konzept über Planung und Qualitätsentwicklung schafft Legitimität und Verbindlichkeit. Hierfür bedarf es qualifizierter Jugendhilfeausschüsse, Verwaltungen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Sowohl Jugendhilfeplanung als auch Qualitätsentwicklung sind abhängig von Aushandlungen in Netzwerken. Die Ausprägungen und Möglichkeiten lokaler Netzwerke hängen wiederum auch von der Kultur und Haltung der Jugendämter bzw. der Verwaltungen insgesamt ab.

Fazit

Die Praxis vor Ort kann von der Arbeit mit mehreren Empfehlungen profitieren, da sich diese mitunter ergänzen. Gleichzeitig gibt es über die Kommunale Jugendarbeit, welche als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit häufig mit der Moderation und Weiterentwicklung dieser Prozesse beauftragt ist, bisher vergleichsweise wenig Forschung. Um herauszufinden, wie die Qualitätsentwicklung vor Ort tatsächlich umgesetzt wird, bedarf es auch weiterer Forschung zur Kommunalen Jugendarbeit. Neben Ausstattung und Aufgabenprofilen sollte dabei auch die Betrachtung von lokalen Netzwerken der Kommunalen Jugendarbeit sowie den örtlichen Selbstverständnissen eine zentrale Rolle spielen.

Jannik Welp (M.A.) ist Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und im Fachdienst Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes Kreis Steinfurt tätig. Seine Abschlussarbeit für das Masterstudium der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW ist im Tectum Verlag in der Reihe „Young Academics“ 2026 erschienen und abrufbar open access: Qualitätsentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.