Angespannte Wirtschaftslage: Prognostizierte Auswirkungen auf die Zielgruppen der Sozialen Arbeit

10.09.2026

Angespannte Wirtschaftslage: Prognostizierte Auswirkungen auf die Zielgruppen der Sozialen Arbeit

Zu sehen ist der Header zum Thema Sozialrecht und Sozialwesen mit der Autorin Prof. Dr. Andrea Hirschfeldt

von Prof. Dr. Andrea Hirschfeldt

Die angespannte Wirtschaftslage in Deutschland verstärkt sich seit 2025 spürbar. Deutschland befindet sich in der Übergangsphase von einem sehr starken Arbeitnehmermarkt hin zu einem ausgeglicheneren Arbeitsmarkt, was mit einer Macht-Verschiebung vom Arbeitnehmermarkt hin zu einem Arbeitgebermarkt einhergeht und einen kulturellen Wandel in der Arbeitswelt weg vom New Work zu neuer Härte auch in der Führung führt.

Prognose zielgruppenspezifischer Effekte

In Bezug auf die Zielgruppen der Sozialen Arbeit lassen sich verschiedene Prognosen treffen:

  • Arbeit und Qualifizierung: Jobcenternahe soziale Dienste (SGB II/III). Betroffen sind Erwerbslose, Langzeitarbeitslose oder Aufstocker, Geringqualifizierte, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete in Integrations- bzw. Arbeitsmarktprogrammen. Mit einer schwächeren Konjunktur steigt Arbeitslosigkeit, was höhere Fallzahlen bedeutet. Im Coaching und bei Qualifizierungsmaßnahmen verringern sich die Aufnahmekapazitäten, Maßnahmezeiten verkürzen sich und unterliegen einer strengeren Aktivierungspolitik (Fordern statt Fördern). Träger geraten bei Ausschreibungen unter Kostendruck. Im Ergebnis sind mehr Übergangsprobleme, längere Integrationswege sowie stärkere Fokussierung auf „Integrationswahrscheinlichkeit“ zu erwarten.
  • Kinder- und Jugendhilfe: Erziehung, Schutz, Hilfen zur Erziehung, Eingriffe (SGB VIII). Betroffen sind Familien in belastenden Armuts- bzw. Stresslagen, Kinder und Jugendliche in Gefährdungslagen, Jugendliche im Übergang Schule-Ausbildung, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wirtschaftlicher Druck forciert die Nachfrage durch z.B. psychische Überlastung, Gewalterfahrungen bzw. Vernachlässigung. Die Kommunale Steuerung wird tendenziell strenger z.B. durch stringentere Bedarfsprüfung. Ein häufiges Muster ist, dass laufende Hilfen eher stabilisiert werden, sich aber Ausbau bzw. Neuanbahnungen verzögern, ferner sich Wartelisten und Klärungen in Hilfeplanprozessen verlängern. Priorisiert werden Kinder- und Jugendschutz- Fälle.
  • Wohnungslosenhilfe, Wohnungsnotfallhilfe, Unterkunft und Notschutz: Zielgruppen sind von Räumung bedrohte Menschen, Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit unmittelbar Betroffene, Menschen mit Mehrfachproblematiken. Hier ist eine gesteigerte Nachfrage infolge von Kündigungen, Mietrückständen sowie infolge steigender Lebenshaltungskosten zu erwarten. Engpässe bei Wohnraum führen zu längeren Unterbringungen in den entsprechenden (Notfall-) Einrichtungen. Mit sinkender Unterbringungskapazität verlängern sich Warteschlangen.
  • Eingliederungshilfe, Teilhabe für Menschen mit Behinderungen: Zielgruppen sind Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, Assistenz- und Unterstützungsbedarfe im Alltag, Teilhabeleistungen an Arbeit, Bildung und am sozialen Leben. Typische Effekte sind Nachfragesteigerungen infolge eines steigenden Bedarfs durch prekaritätsbelastenden Lebenslagen bzw. vermehrten Übergängen in atypische Beschäftigungsverhältnisse. Knappere Budgets führen zu verstärkten Fallprüfungen sowie vermehrten Gutachten und Bedarfsüberprüfung. Angebotsträger (Wohn-, Tagesstruktur, Assistenz) könnten Kapazität reduzieren oder Umstellungen vornehmen (z.B. weniger 1:1 Betreuungsleistungen, mehr Gruppenmodelle). In Folge steigen Wartezeiten, zudem können sich Wahlmöglichkeiten einschränken.
  • Integration, Migration, Sprach- und Teilhabeleistungen: Dies bezieht sich auf Geflüchtete (Neuankommende, bzw. Geduldete), Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, Menschen in Integrationskursen, Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktvorbereitung. Bei einem angespannten Haushalt werden zusätzliche Kürzungen wahrscheinlich, v.a. in kommunalen und projektbasierten Integrationsleistungen. Leistungsträger können stärker zuständigkeitsbasiert abgrenzen, womit Hilfen später beginnen oder nur bei formaler Voraussetzung in Kraft treten. Sprach- und Integrationsprogramme werden sich umfänglich verringern bzw. unter weniger qualifizierten Personal leiden.
  • Gesundheitliche und psychosoziale Versorgung: Betroffen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen (inkl. Krisen), Menschen mit Sucht, Doppeldiagnosen, Geflüchtete mit Trauma- und Anpassungsbelastungen, Careleaver (z.B. Übergänge nach Jugendhilfe). Vermehrte psychosoziale Belastung bringen einen höheren Beratungs- bzw. Begleitbedarf mit sich. Mit reduzierten Ressourcen wird häufiger auf kurzfristigere bzw. stark standardisierte Angebote umgestellt. Ferner ergeben sich Schnittstellenprobleme: Soziale Dienste können fehlende medizinische Kapazität nicht substituieren, was z.B. zu steigenden Wartezeiten bei Übergängen führt.
  • Pflege und Unterstützung im Alter (Pflegeberatung, Hilfen zur Pflege, Betreuung): Betroffene sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bzw. Menschen mit Demenz und komplexen Pflegeverläufen. Personalmangel in der Pflege verstärkt sich bei angespannter wirtschaftlicher Lage: Wenn Leistungserbringer sparen müssen, reduzieren sich Zusatzleistungen und Stundenkontingente, hingegen verlängern sich die Zeiten bis Hilfen greifen. Prognostisch geraten Angehörigenentlastung und niedrigschwellige Angebote überproportional unter Druck, weil sie nicht immer „rechtsanspruchsscharf“ sind bzw. lokal finanziert werden.

Resumée

Kurzfristige Engpässe schlagen sich oft als verlängerte Wartelisten, verzögerte Bescheide, weniger Vollauslastung bzw. kurzfristige Projektabbrüche nieder. Mittelfristig sind Ausbauvorhaben besonders betroffen, neue Stellen werden nicht geschaffen und die Ausbildung bzw. Qualifizierung des Nachwuchses eingespart. Inwieweit sich die neue Härte langfristig durchsetzt, bleibt abzuwarten, da zwischen 2027 und 2034 die Babyboomer den Arbeitsmarkt verlassen und personell nur hälftig aus den neuen Generationen Z und Alpha ersetzt werden können. Abhängig ist der Swift ferner von der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen auf die durch KI veränderte Arbeitswelt.

Prof. Dr. rer. pol. Andrea Hirschfeldt, Professur für Sozialökonomie und Sozialpolitik an der Ostfalia Hochschule für Angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Stellvertretende Vorsitzende der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Sozialmanagement/Sozialwirtschaft, Mitglied im erweiterten Vorstand der BAG Sozialmanagement/Sozialwirtschaft (Dies ist Teil 2 der Beitragsfolge: Teil 1 erschien im Nomos Newsletter „Sozialrecht und Sozialwesen“ August).