Die EU-Verpackungsverordnung PPWR kommt – was jetzt zu tun ist

11.03.2026

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR kommt – was jetzt zu tun ist

Zu sehen ist der Header zum Thema Product Compliance, auf welchem der Autor Dr. Martin Engelmann abgebildet ist. Der Header ist grün und im Hintergrund ist ein Maßband zu sehen.

von Dr. Martin Engelmann

Bis zum 12. August 2026 müssen die Vorbereitungen abgeschlossen sein. Denn ab diesem Stichtag gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, verwenden, sammeln oder entsorgen. Nur noch fünf Monate bleiben, um sich rechtssicher aufzustellen. Höchste Zeit, zu handeln.

Neue Rollen, neue Verantwortung

Die PPWR hebt die Komplexität, wie wir sie von EU-Verordnungen bisher kannten, auf eine neue Ebene: Im Zentrum der Verordnung steht der neue Begriff „Erzeuger“. Seine Aufgaben unterscheidet sich vom „Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Rollenverteilung entscheidet darüber, wer welche Pflichten trägt. Besonders heikel: Bei Transport- und Serviceverpackungen sollen andere Verantwortlichkeiten gelten als bei Verkaufs- und Umverpackungen. Auch bei der Auftragsfertigung verschiebt sich die Verantwortung zum Markeninhaber. Viele Unternehmen sind überrascht, dass sie Erzeuger von Verpackungen sein sollen, die sie nie selbst produziert haben. Doch wer seine Rolle falsch einordnet, riskiert Bußgelder und Vertriebssperren.

Verpackung ist nicht gleich Verpackung

Die zweite Stolperfalle lauert bei der Abgrenzung: Was ist überhaupt eine Verpackung im Sinne der PPWR? Die Antwort ist nicht trivial. Gerade im B2B-Bereich verschwimmen die Grenzen zwischen Verpackung und Produkt. Was bisher ein Graubereich war, erfordert nun eine klare Zuordnung: Davon hängen nicht nur Anforderungen an die Gestaltung, sondern auch Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie die Entsorgungsverantwortung ab. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Der Verpackungsbegriff ist weit zu verstehen, wo genau die Grenzen verlaufen, ist jedoch nur im Einzelfall zu entscheiden. Kriterien für die eigene Bewertung werden aufgezeigt.

Verkauf, Umverpackung, Transport, Service – vier Welten

Der dritte Knackpunkt: Die PPWR unterscheidet scharf zwischen Verkaufs- und Umverpackungen einerseits sowie Transport- und Serviceverpackungen andererseits. Diese Unterscheidung ist nicht akademisch. Sie bestimmt konkret, wer ab 12.8.2026 die Konformitätserklärung vorlegen und wer in Zukunft Daten melden und für die Entsorgung zahlen muss. Gerade die mit der PPWR erforderliche Abgrenzung zwischen Umverpackungen und Transportverpackungen stellt derzeit viele Unternehmen vor Herausforderungen. In einem vertiefenden Beitrag des Verfassers in der ZfPC (Zeitschrift für Product Compliance) Ausgaben 1 ff./2026 werden erste Vorschläge für Abgrenzungskriterien gemacht. Außerdem zeigen Beispielsfälle, wie Erzeuger und Hersteller bei unterschiedlichen Verpackungskategorien rechtssicher ermittelt werden können.

Was jetzt zu tun ist

Die Botschaft ist klar: Unternehmen müssen jetzt ihre Rolle definieren, intern ihre Verpackungen klassifizieren und sich auf ihre jeweiligen Pflichten vorbereiten. Wer am 12. August 2026 nichts vorweisen kann, verstößt nicht nur gegen unmittelbar geltendes EU-Recht, sondern wird auch wenige Chancen in der Lieferkette haben. Die PPWR ist keine Richtlinie, die national umgesetzt wird. Sie gilt unmittelbar. Keine Übergangsfrist, keine Kulanz. Unternehmen können auf die von ihren Verbänden bereitgestellten Informationen zurückgreifen. Nutzen Sie diese. Lesen Sie unsere Beitragsserie in der ZfPC. Prüfen Sie Ihre Prozesse. Fünf Monate klingen nach viel Zeit. Sie sind es nicht.

 

 

Dr. Martin Engelmann ist seit 2020 Hauptgeschäftsführer bei der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Syndikusrechtsanwalt, und hat die PPWR von Anfang an begleitet. Zuvor war er in verschiedenen Funktionen in Verbänden beschäftigt, u.a. VCI, PlasticsEurope (Brüssel), VdL. Seine vertiefenden Beiträge zur PPWR wurden in der „Zeitschrift für Product Compliance (ZfPC)“ Ausgaben 1 ff. 2026 publiziert.